Cookie Einstellungen

Auf dieser Website werden Daten wie z.B. Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu gewährleisten. Desweiteren ermöglichen uns die Analyse-Cookies eine Optimierung der Website. Sie können Ihre Einstellungen treffen oder die Standardeinstellung akzeptieren.

Genauere Informationen zu unseren Cookies finden in unserer Datenschutzerklärung

Alle Cookies akzeptieren

nur essenzielle Cookies
Donnerstag, 05 März 2026 16:37

Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008“ mit Deckblatt Nr. 11; hier: Bekanntmachung Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

geschrieben von 
Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 02.02.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008 zu ändern. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Nunmehr soll auf dem Grundstück Flur-Nr. 278/9 Gemarkung Hauzenberg an der Bayerwaldstraße die bestehende Gewerbeeinheit erweitert werden.

Der geplante Anbau soll sich höhengleich an den Bestand anpassen.

Mit der Weiterführung des bestehenden Baukörpers ist eine Erweiterung der Baugrenze erforderlich, auch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind aufgrund der beantragten Planung anzupassen.

Im Wesentlichen sollen folgende Festsetzungen angepasst werden:

  1. Anzahl der Vollgeschosse von II auf III
  2. Wandhöhen von max. 12 m
  3. Änderung der Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,8.
  4. Änderung der Geschoßflächenzahl von 1,00 auf 1,6
  5. Änderung der Baugrenze
  6. Änderung der privaten Grünfläche

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 02.04.2024 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.

Downloadlink: hier

https://cloud.hauzenberg.de/s/MfCNpKQ3fGtgaJg

Weitere Informationen

  • Großes Headerbild: Nein
  • Text und Bild nebeneinander: Nein
Gelesen 3 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 05 März 2026 16:51

Schreibe einen Kommentar

Bitte achten Sie darauf, alle Felder mit Stern * zu füllen. HTML-Code ist nicht erlaubt.