Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 117 (SO Solarpark Sieglmühle)
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Sieglmühle den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Sieglmühle“.
Mit der Bauleitplanung soll in Sieglmühle die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1398, 1368 und 778 jeweils Gemarkung Oberneureuth. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,3 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 28.07.2025 das Deckblatt Nr. 117 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 117 (SO Solarpark Sieglmühle); mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Errichtung einer Einfriedung (ebenfalls nur Punktfundamente). Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.
Wasser: Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Ein Oberbodenabtrag ist nicht vorgesehen. Die Rammfundamente bestehen aus verzinktem Stahl mit Kunststoffschicht überzogen. Ein Eintrag von Zink in das Grundwasser und in den Boden ist nicht gegeben. Es ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit.
Klima/Luft: Außerhalb von kleinräumigen Frischluft- oder Kaltluftabflussbahnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft sind als gering einzustufen.
Pflanzen / Tiere: Umwandlung einer intensiv genutzten Fläche in eine extensiv genutzte Artenreiche Wiesenfläche. Keine nächtliche Beleuchtung. Geplante Strauchhecke erhöht die Habitatvielfalt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind als gering einzustufen.
Landschaft: Die Wahrnehmbarkeit bleibt überwiegend auf den Mittel- und Nahbereich beschränkt. Es ergeben sich Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit.
Mensch / Erholung: Vereinzelt Wohnhäuser in der Nähe. Wander- Radwege nicht berührt. Kreisstraße führt direkt am Vorhabensgebiet vorbei. Durch die Baumaßnahme entstehen geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und Abfahrende LKW. Der Betrieb der Anlage bringt keine größeren Lärmemissionen als landwirtschaftliche Flächen mit sich. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen.
Kultur / Sachgüter: Keine Bodendenkmäler bekannt. Keine Grabarbeiten geplant. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Hinweis auf Baumfallzone, Schattenwurf
Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis
- Bayerischer Bauernverband
Landwirtschaftliche Emissionen
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Klimaschutz, Eingrünungsmaßnahmen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Fernwirkung
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Keine Bedenken.
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Eingrünung; Ausgleichsfläche; Hinweis auf Biberrevier und Bachlauf; Abstand zu Gewässer
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen
- Landratsamt Passau – Kreisstraßenverwaltung
Eingrünung; Anbaubeschränkung
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Hinweis auf Gewässer; Abstand zu Gewässer
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier