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Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 18.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Fürsetzing“ zu ändern bzw. zu erweitern.

Mit der Änderung soll für das Grundstück Flur.-Nr. 503/12 Gemarkung Wotzdorf die baurechtliche Sicherung schon errichteter Carports im südlichen Bereich, eines Carports im nördlichen Bereich des Grundstücks, sowie die Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Baubestand erfolgen.

Die Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr.7 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.

Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 17.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Ein-wendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Mit nachfolgendem Downloadlink können die Daten heruntergeladen und eingesehen werden.

Downloadlink: hier

https://www.kommsafe.de/public/download-shares/UEiKzNognf0iHSVn6J9cYyCs5sKqtgyu

Der Stadtrat hat am 27.03.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan auf der Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf aufzustellen.

Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf speziell die Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf umfassen. Als Gebietscharakter soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definiert werden.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 10.12.2024 den Bebauungsplan „Germannsdorf-Nord II“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 07.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Die-se sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen:

Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „Germannsdorf-Nord II“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen
Boden Die Flächeninanspruchnahme sowie der Versiegelungsgrad werden durch geeignete Maßnahmen (insbesondere durch eine flächensparende Siedlungsform) im Bebauungsplan begrenzt.
Wasser

Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor.

Die Baukörper werden nicht ins Grundwasser eindringen.

Quellen und Quellfluren, wasserführende Schichten (Hangschichtwasser) und regelmäßig überschwemmte Bereiche (Auenschutz) bleiben unberührt.

Im Baugebiet sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Wassers vorgesehen.

Eine möglichst flächige Versickerung, z.B. durch begrünte Flächen oder Versickerungsmulden, wird gewährleistet; private Verkehrsflächen und Stellplätze erhalten wasserdurchlässige Beläge.

Klima/Luft

Bei der Planung des Baugebietes wurde auf Frischluftschneisen und zugehörige Kaltluftentstehungsgebiete geachtet.

Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein zugehöriges Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt.

Pflanzen / Tiere

Im Baugebiet liegen nur Flächen, die eine geringe Bedeutung für Natur und Landschaft haben;

Flächen höherer Bedeutung wie

> Flächen nach den Listen 1b und 1c,

> Schutzgebiete im Sinne der § 20 Abs. 2 BNatSchG oder Natura 2000-Gebiete

> Gesetzlich geschützte Biotope bzw. Lebensstätten oder Waldflächen werden nicht betroffen.

Im Bebauungsplan sind geeignete Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Lebensraumverbesserung vorgesehen.

Landschaft

Das Baugebiet grenzt an die bestehende Bebauung an.

Die Planung berücksichtigt exponierte und für das Landschaftsbild oder die naturgebundene Erholung bedeutsame Bereiche.

Das Baugebiet beeinträchtigt weder exponierte, weithin sichtbare Höhenrücken/Hanglagen noch kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente (z.B. Kuppe mit Kapelle o.ä.), maßgebliche Erholungsräume werden berücksichtigt.

Einbindung in die Landschaft:

Für die landschaftstypische Einbindung sind geeignete Maßnahmen vorgesehen.

Mensch / Erholung

Das Baugebiet wird von bereits bestehender Wohnbebauung begrenzt. Die Gemeindestraße stellt eine nicht stark befahrene Straße dar.

Auswirkungen: Durch den Anschluss an die bestehende Bebauung ist durch die Gemeindestraße mit einem üblichen PKW-Verkehr zur Erschließung des Wohngebietes zu rechnen.

Es ist bau- und anlagebedingt mit üblichen mäßigen Lärm- und Staubbelastungen zu rechnen. Es sind geringe betriebsbedingte Belastungen zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

  • Bürgereinwand

Bedenken Starkregenereignisse

Bedenken Schutzgut Landschaftsbild betroffen

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau

Keine Einwände

  • Amt für Ländliche Entwicklung

Keine Äußerung

  • IHK Niederbayern

Ressourcenschonender Umgang mit „Grund und Boden“

  • Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Keine Bedenken

  • Bayerischer Bauernverband

Landwirtschaftliche Immissionen

Bedenken Flächenversiegelung / Oberflächenwasser

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Bodendenkmäler / Meldepflicht

  • Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich

Kein Überschwemmungsgebiet

Hinweis auf Wasserrechtsverfahren

  • Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz

Einschränkung der bestehenden Betriebe durch heranrückende Wohnbebauung

  • Landratsamt Passau, Wasserrecht

Hinweis auf Wasserrechtsverfahren

  • Landratsamt Passau, Wasserrecht

Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt

  • Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Flächensparsame Grundstücksgrößen

  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Keine Oberflächengewässer berührt

Extreme Starkregenereignisse / wildabfließende Oberflächenwasser nicht betroffen

Altlasten und Schadensfälle nicht bekannt

Bodenaushub wiederverwenden

Wasserrechtsverfahren

Einleitung aus Mischwasserentlastungsanlagen

 

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Mit nachfolgendem Downloadlink können die Daten heruntergeladen und eingesehen werden.

Downloadlink: hier

https://www.kommsafe.de/public/download-shares/RliW6EejAVigZl5Mt7mE1Gqe7k6zJFvB

Der Stadtrat hat am 07.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern.

Beabsichtigt ist für die Grundstücke Flurnummern 196/1 sowie 200, jeweils Gemarkung Raßreuth, die Herausnahme aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Brandl Raßreuth“.

Der Bebauungsplan grenzt an die nördliche Ortsausfahrt in Raßreuth Richtung Gießübl und umfasst das Wohnhaus des Antragstellers sowie den gegenüberliegenden und somit südlich gelegenen Gebäudekomplex (Neustifter Straße 9, 9 a und 11).

Geplant ist die Nachverdichtung im Anwesen Neustifter Straße 12 mittels einer weiteren Wohneinheit, welche nach rechtskräftigen Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 17.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

 

Mit nachfolgendem Downloadlink können die Daten heruntergeladen und eingesehen werden.

Downloadlink: hier

https://www.kommsafe.de/public/download-shares/GgmpoNUTvTX5f0yMUQeRSpkWUcEJkFjD

Montag, 11 Dezember 2017 13:24

Klimaschutzteilkonzept

KSI: Klimaschutzteilkonzept für die eigenen Liegenschaften der Stadt Hauzenberg.

Um die lokalen Potentiale zur Senkung der Emissionen innerhalb der eigenen Liegenschaften zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen auszuschöpfen, hat die Stadt Hauzenberg ein Klimaschutzteilkonzept erstellen lassen. Neben der klimapolitischen Zielsetzung sollen gleichzeitig auch die finanziellen Einsparmöglichkeiten, die sich durch mehr Energieeffizienz im Bereich der Wärmeproduktion und Wärmenutzung, im Strombereich sowie in der Änderung des Nutzungsverhalten erzielen lassen, ermittelt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Das Klimaschutzteilkonzept - Ein kurzer Einblick

Aktueller Tätigkeitsbericht

Infothek

Gutscheinaktion

Unsere Heimat, Unsere Zukunft, Kommunaler Klimaschutz

Ab sofort stellen wir Ihnen Broschüren, Flyer sowie Malbücher und Geschichten für Kinder
zu den Themen erneuerbare Energien, nachwachsende Rohstoffe, Klimawandel und Klimaschutz  zur Verfügung.

„Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit 
aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages“