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Der Stadtrat hat am 06.07.2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Sicklinger Feld“ mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flur-Nrn. 1471 und 1474 jeweils Gemarkung Oberneureuth und das angrenzende Grundstück Flur-Nr. 827 Gemarkung Raßreuth. Geplant sind Änderungen bzw. Ergänzungen bezüglich der Ausgleichspflanzungen.

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr. 1 erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 03.08.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 04.09.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 28.07.2026 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.

Downloadlink: hier

https://cloud.hauzenberg.de/s/6PkSJ5H2jcmgg94

Weitere Informationen

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Publiziert in Bauleitplanung

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 02.02.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008 zu ändern.

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 278/9 Gemarkung Hauzenberg an der Bayerwaldstraße soll die bestehende Gewerbeeinheit erweitert werden, hierfür sind Änderungen an den Festsetzungen erforderlich.

Nach durchgeführter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger Öffentlicher Belange hat der Bauausschuss sich mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in der Sitzung am 13.07.2026 befasst und beschlossen, die Planung in Teilen anzupassen und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Fachstellen gem. §13 i.V.m. §4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden verkürzt. Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderung nicht berührt.

Die Planung wird nochmals abgeändert hinsichtlich:

  • Eingrünung/Ausgleichsflächen
  • Auflagen des Staatlichen Bauamtes hinsichtlich der Staatsstraße 2128

Umweltbezogene Belange liegen vor zu:

  • Eingrünung/Ausgleichsflächen
  • Emissionen/Immissionen
  • Brandschutz
  • Altlasten
  • Wasserversorgung

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit Begründung liegt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 4 a Abs. 3 BauGB ab 03.08.2026 bis einschließlich 20.08.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.

Downloadlink: hier

https://cloud.hauzenberg.de/s/pgGKMtBi9TTzoLf

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Weitere Informationen

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Publiziert in Bauleitplanung