Gut zu wissen
Aktuelles und Informatives
Wer bietet welches Seminar an, wann finden welche Veranstaltungen statt und wo kann ich mich über aktuelle Themen aus der Region informieren.
Ab 03.06.2024 erfolgt die Erneuerung der Abwasserleitungen und die Straßensanierung in der Hochfeldstraße. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu der bevorstehenden Maßnahme: Müllsammelplatz: Umleitungsplan: Parkplätze:
Erneuerung der Abwasserleitungen und Straßensanierung in der Hochfeldstraße
Der Transport der Mülltonnen zum jeweiligen Sammelplatz wird durch den ausführenden Unternehmer durchgeführt. Bitte Kennzeichnen sie diese damit eine einfache Zuordnung erfolgen kann.
> Download Abfuhrkalender inkl. Lageplan
> Download Lageplan Notumfahrung
> Download Lageplan Parkplätze
Wichtige Hinweise zum Winterdienst; Räum- und Streupflicht auf Gehwegen
In Vollzug der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Hauzenberg vom 10.02.2021
möchten wir die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an
öffentlichen Straßen Angrenzer bzw. Hinterlieger sind, auf die Räum- und Streupflicht während der
Wintermonate hinweisen. Demnach haben diese Grundstückseigentümer die Gehbahnen auf eigene Kosten zu räumen und zu streuen. Insbesondere sind an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr die Gehbahnen soweit wie möglich von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr
nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen,
Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Um bei Unfällen, die besonders im Winter immer wieder passieren, eine Haftung für die Grundstückseigentümer auszuschließen, bitten wir um besondere Beachtung dieser Verordnung.
Schneeablagerung auf Verkehrsflächen
Auf Verkehrsflächen darf auch kein Schnee aus Hauszufahrten oder aus den Gärten der Anwesen gelagert werden. Dies kann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen.
Zuschneiden von Hecken, Stauden und Bäumen
Nicht ausreichend zugeschnittene Hecken, Stauden und Bäume hängen in den Wintermonaten durch Schneelast in den Verkehrsraum an Straßen aber auch auf Gehwegen. Dadurch ist die Nutzung dieser Flächen eingeschränkt und kann zu Beschädigung an Fahrzeugen aber auch zu Unfällen durch Ausweichen führen.
Bitte überprüfen Sie Ihre Bepflanzungen und schneiden Sie diese als Verantwortliche für das Grundstück rechtzeitig und ausreichend zurück. Bei Schäden haftet der Grundstückseigentümer bzw. der Verantwortliche für das Grundstück.
Parken auf Verkehrsflächen
Parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb gekennzeichneter Parkplätze behindern in der Regel den Winterdienst. Auf engeren Straßen kann dies sogar dazu führen, dass dieser Straßenzug oder Teile hiervon nicht rechtzeitig und ausreichend geräumt und gestreut werden können.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass vor allem auf öffentlichen Wendeplatten grundsätzlich nicht geparkt werden darf, auch wenn keine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. In den Wintermonaten wird besonders auf diese Regelung geachtet, die Polizei wird dies gegebenenfalls auch ahnden.
Schnee auf Dächern, Photovoltaikanlagen
Von Hausdächern abrutschender Schnee kann Leben, Gesundheit und Vermögen der Hausbesitzer selber aber auch der Nachbarn gefährden. Besonders groß ist aber die Gefahr, wenn Schnee von Hausdächern auf öffentliche Verkehrsflächen zum Teil aus großen Höhen abrutscht. Schnell kann es hier neben Sachschäden zu lebensgefährlichen Verletzungen der Verkehrsteilnehmer insbesondere der Fußgänger führen.
Der Hausbesitzer ist alleine verantwortlich dafür, dass von seinem Gebäude keine Gefahren ausgehen. Er hat insoweit auch alle Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren zu vermeiden, insbesondere entsprechende Vorrichtungen auf dem Dach anzubringen, dass Schnee nicht unkontrolliert abrutscht.
Besondere Gefahren gehen hier auch von Photovoltaikanlagen ohne besondere Schneefangeinrichtungen aus. Vorhandene Schneefangeinrichtungen erweisen sich oft als nicht geeignet, da sie zu niedrig sind. Teilweise reichen Photovoltaikanlagen auch bis zur Dachrinne, so dass eine Schneefangeinrichtung kaum mehr angebracht werden kann. Dies entlässt einen Hausbesitzer aber nicht aus seiner Haftung.
Diese Rechtslage und damit die Haftung des Hausbesitzers wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt und so bestätigt.
Die Stadt wird alles Notwendige dazu beitragen, dass die Verkehrsflächen ausreichend geräumt und gestreut werden, soweit nicht die Anlieger hierzu verpflichtet sind. Weiterhin bitten wir um Verständnis, dass darüber hinaus verkehrswichtige Straßen und Schulbusstrecken im Winterdienst Vorrang haben. Die Stadt wünscht allen Verkehrsteilnehmern einen unfallfreien Winter.
Bauen und Wohnen
Willkommen in Hauzenberg
Sie möchten gerne nach Hauzenberg ziehen und suchen ein Grundstück für ihr persönliches Traumhaus. Gerne beraten wir Sie bei der Suche nach einem passenden Baugrund. Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, werfen Sie auch einen Blick in unser Leerstandsmanagement.
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Bauleitplanung
Bauleitplanung in der Stadt Hauzenberg
Grundlage für jede Bau(leit)planung stellt der sogenannte Flächennutzungsplan dar. Darin ist für das gesamte Gemeindegebiet die vorgesehene Nutzung dargestellt (z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Baugebiete, Windkraftkonzentrationszonen). Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt. In diesen Plänen werden konkrete Vorgaben für eine Bebauung abgegrenzter Bereiche (Baugebiete) in Text und Plan festgeschrieben. Neben den Bebauungsplänen gibt es außerhalb des zentralen Stadtbereichs vor allem in Dörfern sogenannte „Ortsabrundungssatzungen“, die eine Abgrenzung des baurechtlichen Ortsbereichs (Innenbereich) vom grundsätzlich nicht bebaubaren „Außenbereich“ vornehmen. Für weitere Informationen im Detail zu den einzelnen Bebauungsplänen und Ortsabrundungssatzungen als Grundlage für eine mögliche Bebauung von Grundstücken im Gemeindegebiet und gezielte Fragen zu erforderlichen Bauanträgen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauamtes und Bauamtsleiterin Stefanie Stemplinger gerne zur Verfügung.
Unter dem Link Datenschutz in der Bauleitplanung finden Sie weitere wichtige Informationen
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hauzenberg; Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Unter folgendem Link finden Sie die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist nach § 4a Abs. 4 BauGB zur Einsichtnahme:
https://www.kommsafe.de/public/download-shares/Z4jugQ5NC7mMaLLPCXz9KzZVEMqOCwu8
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Schneideröden“ hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 11.06.2024 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Schneideröden den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 123.
Mit der Bauleitplanung soll in der Nähe von Sieglmühle (Schneideröden) die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 1368 und 1360 jeweils Gemarkung Oberneureuth. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,37 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 11.11.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Schneideröden“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Solarpark Schneideröden“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt, wodurch die Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.
Wasser: Der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert die Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind als gering einzustufen.
Klima/Luft: Die umfangreichen Neupflanzungen im Geltungsbereich tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit Solarmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.
Pflanzen/Tiere: Umwandlung einer intensiv genutzten Fläche in eine extensiv genutzte Artenreiche Wiesenfläche. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind als gering einzustufen.
Landschaft: Durch das hügelige Gelände und die umliegenden Waldflächen ist eine großräumige Einsehbarkeit der Fläche nicht gegeben. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind als gering einzustufen.
Mensch / Erholung: Durch die großen Abstände zur nächsten Wohnbebauung im Süden (280m):Blendwirkung unwahrscheinlich; zu erwartenden Lärmimmissionen liegen unter gesetzliche Vorgaben; die in 26. BImSchV Anhang 1a genannten Grenzwerte unterschritten. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen
Kultur/Sachgüter: Keine Bodendenkmäler bekannt. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Landschaftsbild; Eingrünungsmaßnahmen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Oberflächenentwässerung;
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Eingrünung; Ausgleichsfläche; Hinweis auf landwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen; kein Wasserschutzgebiet
- Landratsamt Passau – Kreisstraßenverwaltung
Eingrünung; Anbaubeschränkung; Oberflächenentwässerung
- Landratsamt Passau – Städtebau
Fernwirkung; Standort; Eingrünung
- Landratsamt Passau – Brandschutz
Löschwasserversorgung
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Hinweis auf Sturzflut; Oberflächenentwässerung
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier
Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 123 (SO Solarpark Schneideröden); Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat hat am 11.06.2024 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Schneideröden den Flächennutzungsplan z
Der Stadtrat hat am 11.06.2024 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Schneideröden den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Schneideröden“.
Mit der Bauleitplanung soll in der Nähe von Sieglmühle (Schneideröden) die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 1368 und 1360 jeweils Gemarkung Oberneureuth. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,37 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 06.10.2025 das Deckblatt Nr. 123 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 123 (SO Solarpark Schneideröden); mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt, wodurch die Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.
Wasser: Der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert die Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind als gering einzustufen.
Klima/Luft: Die umfangreichen Neupflanzungen im Geltungsbereich tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit Solarmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.
Pflanzen/Tiere: Umwandlung einer intensiv genutzten Fläche in eine extensiv genutzte Artenreiche Wiesenfläche. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind als gering einzustufen.
Landschaft: Durch das hügelige Gelände und die umliegenden Waldflächen ist eine großräumige Einsehbarkeit der Fläche nicht gegeben. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind als gering einzustufen.
Mensch / Erholung: Durch die großen Abstände zur nächsten Wohnbebauung im Süden (280m):Blendwirkung unwahrscheinlich; zu erwartenden Lärmimmissionen liegen unter gesetzliche Vorgaben; die in 26. BImSchV Anhang 1a genannten Grenzwerte unterschritten. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen
Kultur/Sachgüter: Keine Bodendenkmäler bekannt. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Landschaftsbild; Eingrünungsmaßnahmen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Fernwirkung
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Eingrünung; Ausgleichsfläche; Hinweis auf landwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen; kein Wasserschutzgebiet
- Landratsamt Passau – Kreisstraßenverwaltung
Eingrünung; Anbaubeschränkung; Oberflächenentwässerung
- Landratsamt Passau – Städtebau
Fernwirkung; Standort; Eingrünung
- Landratsamt Passau – Brandschutz
Löschwasserversorgung
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Hinweis auf Sturzflut; Oberflächenentwässerung
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier
Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 117 (SO Solarpark Sieglmühle) Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 117 (SO Solarpark Sieglmühle)
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Sieglmühle den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Sieglmühle“.
Mit der Bauleitplanung soll in Sieglmühle die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1398, 1368 und 778 jeweils Gemarkung Oberneureuth. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,3 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 28.07.2025 das Deckblatt Nr. 117 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 117 (SO Solarpark Sieglmühle); mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Errichtung einer Einfriedung (ebenfalls nur Punktfundamente). Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.
Wasser: Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Ein Oberbodenabtrag ist nicht vorgesehen. Die Rammfundamente bestehen aus verzinktem Stahl mit Kunststoffschicht überzogen. Ein Eintrag von Zink in das Grundwasser und in den Boden ist nicht gegeben. Es ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit.
Klima/Luft: Außerhalb von kleinräumigen Frischluft- oder Kaltluftabflussbahnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft sind als gering einzustufen.
Pflanzen / Tiere: Umwandlung einer intensiv genutzten Fläche in eine extensiv genutzte Artenreiche Wiesenfläche. Keine nächtliche Beleuchtung. Geplante Strauchhecke erhöht die Habitatvielfalt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind als gering einzustufen.
Landschaft: Die Wahrnehmbarkeit bleibt überwiegend auf den Mittel- und Nahbereich beschränkt. Es ergeben sich Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit.
Mensch / Erholung: Vereinzelt Wohnhäuser in der Nähe. Wander- Radwege nicht berührt. Kreisstraße führt direkt am Vorhabensgebiet vorbei. Durch die Baumaßnahme entstehen geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und Abfahrende LKW. Der Betrieb der Anlage bringt keine größeren Lärmemissionen als landwirtschaftliche Flächen mit sich. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen.
Kultur / Sachgüter: Keine Bodendenkmäler bekannt. Keine Grabarbeiten geplant. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Hinweis auf Baumfallzone, Schattenwurf
Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis
- Bayerischer Bauernverband
Landwirtschaftliche Emissionen
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Klimaschutz, Eingrünungsmaßnahmen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Fernwirkung
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Keine Bedenken.
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Eingrünung; Ausgleichsfläche; Hinweis auf Biberrevier und Bachlauf; Abstand zu Gewässer
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen
- Landratsamt Passau – Kreisstraßenverwaltung
Eingrünung; Anbaubeschränkung
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Hinweis auf Gewässer; Abstand zu Gewässer
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Sieglmühle“ hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Sieglmühle“
hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Sieglmühle den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 117.
Mit der Bauleitplanung soll in Sieglmühle die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1398, 1368 und 778 jeweils Gemarkung Oberneureuth. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,3 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 11.08.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Sieglmühle“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht, das Blendgutachten sowie die Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Solarpark Sieglmühle“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Errichtung einer Einfriedung (ebenfalls nur Punktfundamente). Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.
Wasser: Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Ein Oberbodenabtrag ist nicht vorgesehen. Die Rammfundamente bestehen aus verzinktem Stahl mit Kunststoffschicht überzogen. Ein Eintrag von Zink in das Grundwasser und in den Boden ist nicht gegeben. Es ergeben sich Auswirkungen von geringer Erheblichkeit.
Klima/Luft: Außerhalb von kleinräumigen Frischluft- oder Kaltluftabflussbahnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft sind als gering einzustufen.
Pflanzen / Tiere: Umwandlung einer intensiv genutzten Fläche in eine extensiv genutzte Artenreiche Wiesenfläche. Keine nächtliche Beleuchtung. Geplante Strauchhecke erhöht die Habitatvielfalt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind als gering einzustufen.
Landschaft: Die Wahrnehmbarkeit bleibt überwiegend auf den Mittel- und Nahbereich beschränkt. Es ergeben sich Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit.
Mensch / Erholung: Vereinzelt Wohnhäuser in der Nähe. Wander- Radwege nicht berührt. Kreisstraße führt direkt am Vorhabensgebiet vorbei. Durch die Baumaßnahme entstehen geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und Abfahrende LKW. Der Betrieb der Anlage bringt keine größeren Lärmemissionen als landwirtschaftliche Flächen mit sich. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen.
Kultur / Sachgüter: Keine Bodendenkmäler bekannt. Keine Grabarbeiten geplant. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Hinweis auf Baumfallzone, Schattenwurf
Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis
- Bayerischer Bauernverband
Landwirtschaftliche Emissionen
- Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle
Keine Bedenken
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Klimaschutz, Eingrünungsmaßnahmen
- Landratsamt Passau, Abfallrecht
Entsorgungsmaßnahmen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Hinweis auf Blendgutachten
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Keine Bedenken.
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Eingrünung; Ausgleichsfläche; Hinweis auf Biberrevier und Bachlauf; Abstand zu Gewässer
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen
- Landratsamt Passau – Kreisstraßenverwaltung
Eingrünung; Anbaubeschränkung
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Hinweis auf Gewässer; Abstand zu Gewässer
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier
Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008“ mit Deckblatt Nr. 11; hier: Bekanntmachung Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 02.02.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008 zu ändern. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Nunmehr soll auf dem Grundstück Flur-Nr. 278/9 Gemarkung Hauzenberg an der Bayerwaldstraße die bestehende Gewerbeeinheit erweitert werden.
Der geplante Anbau soll sich höhengleich an den Bestand anpassen.
Mit der Weiterführung des bestehenden Baukörpers ist eine Erweiterung der Baugrenze erforderlich, auch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind aufgrund der beantragten Planung anzupassen.
Im Wesentlichen sollen folgende Festsetzungen angepasst werden:
- Anzahl der Vollgeschosse von II auf III
- Wandhöhen von max. 12 m
- Änderung der Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,8.
- Änderung der Geschoßflächenzahl von 1,00 auf 1,6
- Änderung der Baugrenze
- Änderung der privaten Grünfläche
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 02.04.2024 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier
Stadt- und Dorfentwicklung
Hauzenberg am Puls der Zeit
Die Stadt Hauzenberg präsentiert sich heute als innovativer und dynamischer Wirtschaftsstandort. Die ausgebaute Infrastruktur mit Kindergärten, Schulen, Behörden und medizinischer Versorgung sowie die Vielzahl von Geschäften-, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben garantieren eine attraktive und vielfältige Grundversorgung im gesamten Stadtgebiet. Das reichhaltige Kultur- und Freizeitangebot steht für eine hohe Lebensqualität.
Leerstandsmanagement
Das Leerstandsmanagement der Stadt Hauzenberg ist eine wichtige kommunale Aufgabe und verfolgt das Ziel, leer stehende Wohnungen und Gebäude und auch teilgenutzte Immobilien einer neuen Nutzung zuzuführen und somit bisher ungenutzte, aber vorhandene Wohn- und Geschäftsräume für den Markt zu gewinnen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den unterschiedlichsten Immobilien.
Liste aller Leerstände
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Wenn Sie über freie Flächen verfügen und diese eintragen lassen möchten, bitten wir Sie um Anmeldung mit folgenden Erfassungsbögen:
Leerstand gewerbliche Gebäudefläche
Breitbandausbau
Schnelles Internet für unsere Stadt
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung unverzichtbar. Der Breitbandausbau ist ein entscheidender Schritt, um unsere Stadt und die Region fit für die Zukunft zu machen.
Aktuelle Informationen zum Sachstand des Breitbandausbaus in der Stadt Hauzenberg finden Sie unten.
Aktuelles und Informatives zum Breitbandausbau
Breitbandausbau in Hauzenberg - Vertrag mit Telepark Passau GmbH für geförderten Ausbau (GFP) unterzeichnet
Der Breitbandausbau in Hauzenberg hat begonnen. Die Stadt hat einen Kooperationsvertrag mit der Telepark Passau GmbH, einer Tochter der Stadtwerke Passau GmbH, geschlossen. Ziel ist der Aufbau und Betrieb eines geförderten Gigabit-Glasfasernetzes.
Bis 2028 sollen 262 Gebäude in mehreren Ortsteilen an das Netz angeschlossen werden. Die Kosten für diesen Ausbauabschnitt betragen rund 2,54 Millionen Euro, wovon 90 Prozent durch Bund und Land gefördert werden, während die Stadt 10 Prozent übernimmt. Insgesamt fließen im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms über 9,3 Millionen Euro in den Breitbandausbau.
Geplant sind rund 25 Kilometer Tiefbauarbeiten, 97 Kilometer Glasfaserkabel sowie vier neue Verteilergehäuse. Die Verantwortlichen betonen die große Bedeutung des Projekts für die digitale Infrastruktur, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die zukünftige Umstellung von Kupfer- auf Glasfasernetze.
Zum ausführlichen Pressebericht mit weiteren Informationen gelangen Sie hier.
Stand: 02.03.2026
Bundesförderprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0 – Vorläufiger Förderbescheid eingetroffen.
Der vorläufige Förderbescheid für das Bundesförderprogramm „Gigabit 2.0“ ist eingegangen. Mit einer Förderquote von 50 % unterstützt der Bund die Stadt Hauzenberg mit 1.033.500,00 €. Die Ko-Finanzierung vom Land mit einer Quote von 50 % wurde ebenfalls abgeklärt. Insgesamt belaufen sich die Gesamtausgaben auf 2.067.000,00 €. Der Eigenanteil der Stadt Hauzenberg in Höhe von 10% beläuft sich auf 206.700,00 €. 500 Adressen, die im aktuell laufenden Graue-Flecken-Programm nicht förderfähig waren, sollen im Gigabit-2.0-Verfahren nun ausgebaut werden.
Als nächster Schritt wird nun die offzielle Ausschreibung für die förderfähigen Adressen vorbereitet.
Hier findet sich eine Karte, die das Ergebnis des MEVs aufzeigt. Grüne, rote und gelbe Punkte werden in diesem Förderprogramm ausgebaut.
Stand: 02.03.2026
Breitbandausbau in Hauzenberg - Vertrag mit Telekom für geförderten Ausbau (GFP) unterzeichnet
Die Deutsche Telekom wird im Rahmen eines geförderten Projekts den Glasfaserausbau in Hauzenberg übernehmen. Rund 1.620 Haushalte profitieren von einem direkten Glasfaseranschluss mit Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s. Der Vertrag wurde im Oktober 2025 unterzeichnet, die Bauarbeiten sollen bis Sommer 2028 abgeschlossen sein. Geplant sind über 345 Kilometer Glasfaserkabel sowie 49 neue Netzverteiler.
Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer betont die Bedeutung des Projekts für die digitale Zukunft, Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Auch die Telekom hebt hervor, dass Glasfaser eine zukunftssichere, stabile und energieeffiziente Infrastruktur sei.
Zum ausführlichen Pressebericht mit weiteren Informationen gelangen Sie hier.
Stand: 27.10.2025
Bundesförderprogramm Graue-Flecken-Programm (GFP) – Förderbescheide eingetroffen – Realisierungszeitpunkt startet
Die Stadt Hauzenberg hat im Bundesförderprogramm nun alle beiden Förderbescheide erhalten. Mit einem Investitionsvolumen von 9.367.167,00 € fördert der Bund mit 50 % in Höhe von 4.917.762,00 € und das Land Bayern mit 40 % in Höhe von 3.934.209,00 €. Der Stadt Hauzenberg bleibt ein Eigenanteil von 936.718,00 €.
Mit Erhalt dieser Förderbescheide startete nun der Realisierungszeitraum für die beiden Telekommunikationsunternehmen in den beiden Losen. Los 1 „Hauzenberg Nord“ ging an die Telekom Deutschland GmbH und Los 2 „Hauzenberg Süd“ an die Telepark Passau GmbH.
Als nächsten Schritt werden nun mit beiden Telekommunikationsunternehmen die Ausbauverträge unterzeichnet.
Der Zeitpunkt, wann es zu tatsächlichen Tiefbaumaßnahmen in den beiden Losen kommen wird, wird noch bekannt gegeben. Zunächst wird in die entsprechende Genehmigungsplanung eingestiegen.
Stand: 17.09.2025
Bundesförderprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0 – Ergebnisse MEV vorgestellt und vorläufiger Förderantrag gestellt
In der vergangenen Stadtratssitzung am 15.09.2025 wurden die Ergebnisse des Markterkundungsverfahren (MEV) vorgestellt. Dieses lief von 28.04. bis 23.06. Dabei wurde erneut die IST-Situation im Stadtgebiet abgefragt. 318 Adressen wurden als förderfähig identifiziert. Dadurch ergibt sich ein Gesamtvolumen für den weiteren Breitbandausbau in Höhe von 2.067.000,00 €.
Zunächst wurde ein vorläufiger Förderantrag beim Bund in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, also 1.033.500,00 € gestellt.
Hier findet sich eine Karte, die das Ergebnis des MEVs aufzeigt. Grüne, rote und gelbe Punkte sind im aktuellen Förderprogramm förderfähig.
Stand: 17.09.2025
Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekom - Update
Im eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekom in Hauzenberg geht es weiter. Aktuell werden Restarbeiten in Germannsdorf und Jahrdorf erledigt.
Anfang Juni gibt es dann einen neuen Zeitplan, wann mit dem restlichen Ausbau im Stadtgebiet weitergemacht werden soll.
Stand: 21.05.2025
Stadt Hauzenberg startet nächsten Schritt im Breitbandausbau – Einstieg in die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Die Stadt Hauzenberg treibt den digitalen Ausbau weiter voran: Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2025 beschlossen, in das Bundesförderprogramm „Gigabit-Richtlinie 2.0“ einzusteigen. Ziel ist es, auch jene rund 500 Adressen im Stadtgebiet mit gigabitfähiger Infrastruktur zu versorgen, die bislang noch keinen Glasfaseranschluss erhalten haben.
Bereits im Rahmen des laufenden Graue-Flecken-Förderprogramms (GFP) wurden rund 1.353 unterversorgte Adressen für den Ausbau vorgesehen. Allerdings zeigte eine Markterkundung, dass viele weitere Haushalte zwar mit über 100 Mbit/s versorgt sind, jedoch weiterhin nicht über einen leistungsfähigen Glasfaseranschluss verfügen. Die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes bietet hier eine neue Fördermöglichkeit.
Dank frühzeitiger Antragstellung über das Förderportal Breitband sicherte sich die Stadt eine 100-prozentige Förderung der Beratungskosten in Höhe von 50.000 Euro. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wurde bereits am 11. Dezember 2024 erteilt.
Als erfahrenes Beratungsunternehmen soll erneut die Firma IK-T aus Regensburg beauftragt werden, die bereits im bisherigen Ausbauprozess erfolgreich mit der Stadt zusammengearbeitet hat.
Der erste Schritt ist zunächst einen Markterkundung, die die Ist-Situation im Stadtgebiet aufzeigen soll.
Stand: 22.04.2025
BUNDESFÖRDERPROGRAMM Graue-Flecken-Programm (GFP) - Vergabe stattgefunden
Die Ausschreibung für die beiden Lose Los 1 „Hauzenberg Nord“ und Los 2 „Hauzenberg Süd“ ist hat in der Stadtratssitzung am 03.02.2025 stattgefunden.
Los 1 „Hauzenberg Nord“ ging an die Telekom Deutschland GmbH und Los 2 „Hauzenberg Süd“ an die Telepark Passau GmbH.
Mit diesem Ergebnis kann seitens der Verwaltung nun der endgültige Förderantrag gestellt werden. Sobald der finale Förderbescheid dann vorliegt kann mit den Telekommunikationsanbieten der Ausbauvertrag geschlossen werden. Sobald dieser unterzeichnet wurde, haben die Anbieter 36 Monate Zeit, um den Ausbau zu vollziehen.
Stand: 10.02.2025
Bundesförderprogramm Gigabit - Graue-Flecken-Förderprogramm für den Breitbandausbau
Breitbandausbau schreitet weiter voran – in Hauzenberg können Dank Bundesförderprogramm über 1400 Adressen ausgebaut werden!
2021 hat der Hauzenberger Stadtrat beschlossen für den weiteren Breitbandausbau in das Bundesprogramm, auch Graue-Flecken-Förderprogramm genannt, einzusteigen.
In der Zwischenzeit wurden Beratungsleistungen vergeben und ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt. Knapp über 1400 Adressen wurden als förderfähig eingestuft. Basierend darauf wurde ein entsprechender Förderantrag mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 8,5 Mio. € gestellt. Die Stadt hat sich entschieden in das Bundesförderprogramm mit bayerischer Kofinanzierung einzusteigen. So liegt seitens des Bundes ein Förderbescheid in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, also ca. 4,2 Mio. € und seitens des Landes ein Bescheid in Höhe von 40 % der Gesamtkosten, also ca. 3,4 Mio. € vor.
Das Stadtgebiet wurde für die Ausschreibung in zwei Lose aufgeteilt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier. In Los 1 „Hauzenberg Nord“ befinden sich 1090 Adressen und in Los 2 „Hauzenberg Süd“ befinden sich 330 Adressen.

Weitere Informationen zum Projektträger gibt es hier.
Die regionale Wirtschaftskraft
Wirtschaftsstandort Hauzenberg
Hauzenberg liegt zentral im Dreiländereck Deutschland, Österreich und Tschechische Republik im Landkreis Passau. Dadurch ergeben sich nicht nur für die Firmen vielfältige Möglichkeiten zu einer positiven Entwicklung, sondern auch die Mitarbeiter profitieren von einem hohen Wohn- und Freizeitwert.
Der Bereich Wirtschaft und die Betreuung ansässiger Unternehmen sowie potentieller Investoren genießt einen hohen Stellenwert in der Arbeit der Stadtverwaltung Hauzenberg. Es ist der Stadt Hauzenberg ein großes Anliegen, bestehende Kontakte mit den Betrieben vor Ort zu pflegen und zu intensivieren. Verstehen Sie uns als Partner, welche Betriebe in Ihrer wirtschaftlichen Entwicklung bestmöglich unterstützen!
Firmenverzeichnis
Sie suchen einen bestimmten Betrieb oder möchten sich nur einfach informieren, welche Betriebe und Dienstleister in Hauzenberg ansässig sind?
- Unterkünfte
- Handwerk
- Produzierendes Gewerbe
- Dienstleistungen
- Gasthaus
- Krankenkasse
- Apotheke
- Handel
- Krankengymnastik
- Gesundheit
- Pizzeria
- Biergarten
- Altenheim
- Speiselokal
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- Zahnarzt
- Kinderarzt
- Tierarzt
- Frauenarzt
- Medizinisches Versorgungszentrum
- Unternehmen
- Krankenhaus
- Optiker
- Cafe
- Heilbehandlung
- Bistro
- Gastronomie
- Einzelhandel
- › Fertig
Steinhofmühle 1
94051 Hauzenberg
www.steinhofmuehle.de
Tiessenhäusl 64
94051 Hauzenberg
alois.zieringer@freenet.de
94051 Hauzenberg
info@albert-biebl.de
www.albert-biebl.de
94051 Hauzenberg
generalvertretung.kinadeter@allianz.de
www.allianz-kinadeter.de
Lindenstraße 15
94051 Hauzenberg
post@anetseder-wirtshauskultur.de
www.anetseder-wirtshauskultur.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
info@bs-kuechentreff.de
www.bs-kuechentreff.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
Auhäusl 1
94051 Hauzenberg
www.afuerst.de
94051 Hauzenberg
info@zankl-granit.de
www.zankl-granit.de
Lichtenau 1
94051 Hauzenberg
www.gut-lichtenau.de
Eben 11
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
info@brennstoffe-stadler.de
www.brennstoffe-stadler.de
Brückenstraße 36
94051 Hauzenberg
www.brotzeithuette-hauzenberg.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
kontakt@zahnarzt-erhard-hauzenberg.de
www.zahnarzt-erhard-hauzenberg.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
office@zahnarztpraxishell.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
praxis@sadry.de
94051 Hauzenberg
mail@ortho-unfall-hauzenberg.de
https://www.ortho-unfall-hauzenberg.de/
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 h
home@draxinger.com
www.draxinger.com
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
praxis@hausarzt-hauzenberg.de
94051 Hauzenberg
Kussersiedlung 4
94051 Hauzenberg
Windpassing 18
94051 Hauzenberg
www.kimminger.de
Steinberg 5
94051 Hauzenberg
www.ferienbauernhof-passau.de
Böhmerwaldstraße 1
94051 Hauzenberg
www.ferienwohnungen-hauzenberg.de
Auhäusl 2
94051 Hauzenberg
www.ferienwohnung-holzinger.de
Oberer Gießübl 7
94051 Hauzenberg
lang1953@googlemail.com
Staffelstraße 10
94051 Hauzenberg
www.ferienwohnung-meisinger.de
Penzenstadl 3
94051 Hauzenberg
www.urlaub-hauzenberg.de
Watzlikweg 13
94051 Hauzenberg
www.am-geiersberg.de
Sonneneck 12
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
info@fs-hebetechnik.de
www.fs-hebetechnik.de
Carossaweg 8
94051 Hauzenberg
edin.mujanovic@web.de
www.gartengestaltung-edin.de
Fritz-Weidinger-Straße 42
94051 Hauzenberg
Am Rathaus 5
94051 Hauzenberg
Hauptstraße 18
94051 Hauzenberg
www.gasthof-hoefler.de
94051 Hauzenberg
www.gasthof-waldbauer.de
Hemerau 4
94051 Hauzenberg
www.johann-gastinger.de
94051 Hauzenberg
Steinweg 1
94051 Hauzenberg
info@glaserei-spaeth.com
www.glaserei-spaeth.com
94164 Sonnen
94051 Hauzenberg
info@gk-graphite.com
www.gk-graphite.com
94051 Hauzenberg
info@hamoragmbh.de
www.hamoragmbh.de
94051 Hauzenberg
info@praxis-hirz.de
https://praxis-hirz.de/
Erlet 2
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
Renfting 4
94051 Hauzenberg
www.hoedlhof.de
94051 Hauzenberg
info@partner4tax.de
www.partner4tax.de
94051 Hauzenberg
info@jelba.de
www.jelba.de
Posthalterweg 7
94051 Hauzenberg
www.hauzenberg.kais-bistro.com/
Industriestraße 2
94051 Hauzenberg
info@gastrokomplettservice.de
www.astrokomplettservice.de
Eckhofkeller 3
94051 Hauzenberg
www.p-nauert.de
94032 Passau
94051 Hauzenberg
info@margit-klinger.de
www.margit-klinger.de
94032 Passau
94051 Hauzenberg
Redling 30
94051 Hauzenberg
info@knon-schreinerei.de
www.knon-schreinerei.de
94051 Hauzenberg
94110 Wegscheid
94051 Hauzenberg
info@kronawitter-gmbh.de
www.kronawitter-gmbh.de
Freudensee 22
94051 Hauzenberg
www.seehof-freudensee.de
Wastlmühlstraße 7
94051 Hauzenberg
info@lbc-stahltechnik.de
www.lbc-stahltechnik.de
Langfeld 2
94051 Hauzenberg
info@mstechnik.de
www.mstechnik.de
Firmianstraße 10
94032 Passau
buero@mkreuzer.de
www.mkreuzer.de
Marktplatz 12
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
info@mbbau.eu
www.mbbau.eu
94036 Passau
94051 Hauzenberg
info@metallbau-hoffmann-hauzenberg.de
www.matallbau-hoffmann-hauzenberg.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
Posthalterweg 2
94051 Hauzenberg
Grub 7
94051 Hauzenberg
www.gidibauer.de
Neustift 1
94051 Hauzenberg
www.neustifterhof.de
94051 Hauzenberg
info@optik-ranzinger.de
www.optik-ranzinger.de
Am Rathaus 14
94051 Hauzenberg
www.baeckerei-pangerl.de
Kramersdorf 20
94051 Hauzenberg
www.pension-passauer-land.de
Freudensee 4
94051 Hauzenberg
www.rosenberger-freudensee.de
Freudensee 10
94051 Hauzenberg
www.urlaubspension-schmid.de
Fritz-Weidinger-Str. 6
94051 Hauzenberg
Bayerwaldstraße 10
94051 Hauzenberg
www.restaurant-piazza.de
94051 Hauzenberg
info@prowin-aw.de
www.prowin-aw.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
ra_obermeier.otto@t-online.de
www.obermeier-ra.de
94051 Hauzenberg
mail@fischer-recht.de
www.fischer-recht.de
Langfeld 8
94051 Hauzenberg
info@ruehrmeier.de
www.ruehrmeier.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
info@schneider-interior.de
www.schneider-interior.de
Röhrendobl 18
94051 Hauzenberg
www.schneiderhof.de
94051 Hauzenberg
info@schoerghuber.de
www.schoerghuber.de
94051 Hauzenberg
schreinerartikel@online.de
www.schreinerartikel.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
info@bauzentrum-segl.de
www.bauzentrum-segl.de
Pisling 16
94051 Hauzenberg
www.seppenbauerhof.de
94032 Passau
info@sparkasse-passau.de
www.sparkasse-passau.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
info@sws.de
www.sws.de
94051 Hauzenberg
schopper@taxi-hauzenberg.de
www.taxi-hauzenberg.de
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
94051 Hauzenberg
redaktion@ui-hauzenberg.de
www.ui-hauzenberg.de
94051 Hauzenberg
info@url-bau.de
www.url-bau.de
94051 Hauzenberg
Seestraße 1
94051 Hauzenberg
www.veit-hof.de
Kussersiedlung 44 a
94051 Hauzenberg
www.waffen-bauer.de/
Penzenstadl 41
94051 Hauzenberg
info@wellnessresort-romantika.de
www.wellnessresort-romantika.de
94051 Hauzenberg
Pfarrstraße 22
94051 Hauzenberg
Marktstraße 21
94051 Hauzenberg
Am Rathaus 6
94051 Hauzenberg
www.stemplinger-hansl.de
Am Rathaus 6
94051 Hauzenberg
info@stemplinger-hansl.de
www.stemplinger-hansl.de
Oder Sie suchen auf der Online Firmendatenbank der bayerischen Industrie- und Handelskammer www.firmen-in-bayern.de oder www.bayern-international.de
Ausbildungsmesse
Jährlich im Oktober veranstaltet die Stadt Hauzenberg in der Dreifachturnhalle Hauzenberg ihre Ausbildungsmesse. Im vergangenen Jahr präsentierten 76 Aussteller das vielfältige Aus- und Fortbildungsangebot in der Region. 2025 findet die Messe bereits zum 10. Mal statt. Unter diesem Link geht es direkt zur Internetseite der Hauzenberger Ausbildungsmesse!
Öffnungszeiten 2025
Freitag, 24.10.2025 von 8:30-14:00 Uhr & Samstag, 25.10.2025 von 9:00-13:00 Uhr
PAzubi.de - Berufliche Orientierung und Ausbildungsplätze in der Region Passau
Das Onlineportal PAZUBI bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen umfassende Informationen rund um das Thema Ausbildung in der Region. Neben aktuellen Ausbildungs- und Praktikumsplätzen finden Ausbildungsplatzsuchende dort auch hilfreiche Hinweise zu regionalen Unternehmen, verschiedenen Berufsbildern sowie Tipps zur Bewerbung. Ziel der Plattform ist es, junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen und gleichzeitig die Verbindung zu Betrieben aus der Heimatregion zu stärken.
Auch Unternehmen aus Hauzenberg präsentieren sich auf PAZUBI und bieten interessante Möglichkeiten für den beruflichen Start.
Förderkulisse & Beratungsangebote
Unterstützung für Ihre Projekte
Sie sind Existenzgründer oder wagen den Sprung in die Selbstständigkeit, erweitern Ihren Betrieb, führen eine energetische Sanierung durch oder führen Umstrukturierungsmaßnahmen durch. Zahlreiche Institutionen vom Bund, Land und vor Ort beraten und unterstützen und begleiten Sie bei ihrem Vorhaben.
Fassaden- und Wohnraumprogramm der Stadt Hauzenberg
Die Stadt Hauzenberg hat ein Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Wohnraumschaffungsmaßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung beschlossen. Ziel dieses Fassadenprogramms ist es, den typischen Charakter der historischen Altstadt zu erhalten und die privaten Eigentümer bei der Sanierung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von vorhandenen Gebäuden mit ortsbildprägenden Charakter. Dazu gehören unter anderen Erhalt, Neugestaltung von Fassaden, Fenstern, Türen, Hoftoren sowie Hofräume, Einfriedungen und Treppen, sofern sie für das Ortsbild typisch sind und in den Außenbereich wirken. Ebenfalls förderfähig ist die Begrünung und Entsiegelung von Vor- und Hofräumen. Beim Wohnraumförderprogramm wird die Schaffung von Wohnraum in leerstehenden Obergeschoßen unterstützt.
Geschäftsflächenprogramm der Stadt Hauzenberg
Die Stadt Hauzenberg fördert zur Stärkung des Einzelhandels, der Gastronomie , des Handwerks und des Dienstleistungsbereiches im Stadtkern von Hauzenberg Umbaumaßnahmen. Hierzu beschloss der Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschuss am 09. Oktober 2018 ein Geschäftsflächenprogramm mit Fördervoraussetzungen. Ziel ist die Stärkung der zentralen Versorgungsfunktion der Stadtmitte und die Vermietung bzw. Reaktivierung von Leerständen.
Förderfibel der ILE Abteiland
Mit dem Förderwegweiser der ILE Abteiland möchten wir Ihnen eine klare Orientierung in der oftmals unübersichtlichen Förderlandschaft geben. Sie finden darin eine strukturierte Übersicht über kommunale, staatliche und bundesweite Programme – zu Themen wie Sanierung, Nutzungsänderung, Neubau, Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Unternehmensförderung und vieles mehr. Unser Ziel ist es, Fördervoraussetzungen verständlich darzustellen, Zuständigkeiten aufzuzeigen und den Einstieg in eine Förderung so einfach wie möglich zu machen. Ob für Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen: Der Förderwegweiser bietet wertvolle Informationen und praktische Hilfestellung, damit gute Ideen auch umgesetzt werden können.
Unter diesem Link gelangen Sie zur Homepage der ILE Abteiland, auf welcher Sie die Förderfibel problemlos downloaden können.
Wirtschaftsförderung des Landratsamt Passau
Wir helfen Ihnen bei der Standortsuche, beraten über Fördermittel, stellen ämterübergreifend wichtige Kontakte her und stehen Ihnen mit unserem Projektmanagement von der Planung bis zur Durchführung Ihrer Unternehmensgründung konstruktiv zur Seite. Weitere Inforamtionen finden Sie unter www.landkreis-passau.de und www.wirtschaftsregion-passau.de
Unternehmensberatung der IHK
Die IHK steht Ihrem Unternehmen in jeder Entwicklungsphase mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Existenzgründung oder dem Sprung in die Selbständigkeit, bei der Expansion oder der Unternehmensnachfolge. In Zeiten von Globalisierung und Strukturwandel eröffnen wir Marktchancen, begleiten Veränderungsprozesse, helfen in betriebsspezifischen Krisensituationen und fördern die unternehmerische Eigenverantwortung. Weiter Informationen unter: www.ihk-niederbayern.de
Unternehmensberatung der HWK
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Themen Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung und Betriebsführung. www.hwkno.de
Der Weg in die Selbstständigkeit
Zehn Schritte, wie Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen. Außerdem erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten der Unternehmensgründung bestehen, welche Formalitäten und betriebswirtschaftliche Grundlagen zu beachten sind und welche Besonderheiten für verschiedene Branchen sowie spezielle Zielgruppen gelten. Mehr dazu erfahren Sie auf: www.gruenderland.bayern
Die Förderdatenbank des Bundes
Im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. www.foerderdatenbank.de
KfW
Die KfW ist der größte Mittelstandsfinanzier in Deutschland. Sie stellt Unternehmen langfristige Investitionskredite zur Verfügung, ebenso wie Kredite zur Betriebsmittelfinanzierung. Ganz besonders unterstützt sie Unternehmen bei Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden oder zur Steigerung von Energieeffizienz in der Produktion. Kredite hierfür sind teilweise durch Bundesmittel bezuschusst und dadurch besonders günstig. www.kfw.de
Jobbörse
Offene Stellen und Ausbildungsplätze
Man muss nicht in die Großstadt ziehen, um gute Arbeitsplätze zu finden. Weltweit tätige Unternehmen und mittelständische Unternehmen aus Dienstleistung und Handwerk bieten eine Vielzahl von guten und zukunftssicheren Arbeitsplätzen. Auch in der Ausbildung bieten sich für junge Berufseinsteiger viele Möglichkeiten seinen Traumjob zu finden.
Liste aller offenen Stellen
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94032 Passau
patrick.harrer@sparkasse-passau.de
info-neureichenau@baysf.de