Der Stadtrat hat am 11.06.2024 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Schneideröden den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 123.
Mit der Bauleitplanung soll in der Nähe von Sieglmühle (Schneideröden) die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 1368 und 1360 jeweils Gemarkung Oberneureuth. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,37 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 11.11.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Schneideröden“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Solarpark Schneideröden“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Modultische werden mit Schraub- und Rammfundamenten gesetzt, wodurch die Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Überbauung von Boden nur im Bereich der geplanten Trafostation. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden als gering eingestuft.
Wasser: Der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert die Grundwasserbelastung. Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind als gering einzustufen.
Klima/Luft: Die umfangreichen Neupflanzungen im Geltungsbereich tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit Solarmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich.
Pflanzen/Tiere: Umwandlung einer intensiv genutzten Fläche in eine extensiv genutzte Artenreiche Wiesenfläche. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind als gering einzustufen.
Landschaft: Durch das hügelige Gelände und die umliegenden Waldflächen ist eine großräumige Einsehbarkeit der Fläche nicht gegeben. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind als gering einzustufen.
Mensch / Erholung: Durch die großen Abstände zur nächsten Wohnbebauung im Süden (280m):Blendwirkung unwahrscheinlich; zu erwartenden Lärmimmissionen liegen unter gesetzliche Vorgaben; die in 26. BImSchV Anhang 1a genannten Grenzwerte unterschritten. Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen
Kultur/Sachgüter: Keine Bodendenkmäler bekannt. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Landschaftsbild; Eingrünungsmaßnahmen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Oberflächenentwässerung;
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Eingrünung; Ausgleichsfläche; Hinweis auf landwirtschaftliches Vorbehaltsgebiet
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen; kein Wasserschutzgebiet
- Landratsamt Passau – Kreisstraßenverwaltung
Eingrünung; Anbaubeschränkung; Oberflächenentwässerung
- Landratsamt Passau – Städtebau
Fernwirkung; Standort; Eingrünung
- Landratsamt Passau – Brandschutz
Löschwasserversorgung
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Hinweis auf Sturzflut; Oberflächenentwässerung
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier