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Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 02.02.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Mitterfeld-Eckhof, Neufassung 2008 zu ändern. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Nunmehr soll auf dem Grundstück Flur-Nr. 278/9 Gemarkung Hauzenberg an der Bayerwaldstraße die bestehende Gewerbeeinheit erweitert werden.

Der geplante Anbau soll sich höhengleich an den Bestand anpassen.

Mit der Weiterführung des bestehenden Baukörpers ist eine Erweiterung der Baugrenze erforderlich, auch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind aufgrund der beantragten Planung anzupassen.

Im Wesentlichen sollen folgende Festsetzungen angepasst werden:

  1. Anzahl der Vollgeschosse von II auf III
  2. Wandhöhen von max. 12 m
  3. Änderung der Grundflächenzahl von 0,6 auf 0,8.
  4. Änderung der Geschoßflächenzahl von 1,00 auf 1,6
  5. Änderung der Baugrenze
  6. Änderung der privaten Grünfläche

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 10.03.2026 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 10.04.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 02.04.2024 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.

Downloadlink: hier

https://cloud.hauzenberg.de/s/MfCNpKQ3fGtgaJg

Weitere Informationen

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Publiziert in Bauleitplanung