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Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 114 (SO Sportgelände Haag)

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 17.01.2022 beschlossen, für das Sportgelände in Haag den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 114 zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Parallel erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Sportgelände Haag“.

Für das bereits bestehende Sportgelände in Haag mit Spielfeldern und einem Sportheim gibt es bislang keine zu Grunde liegende gesonderte Bauleitplanung. Dies soll mit dem beschlossenen Sondergebiet nachgeholt werden.

Ein weiterer Grund für die Erforderlichkeit eines Verfahrens war der Bau eines Schützenheims. Da für das Schützenheim jedoch eine Baugenehmigung an anderer Stelle in der Zwischenzeit erzielt werden konnte, ruhte das Verfahren bis dato. Das Schützenheim wurde in Anschluss an die Sportanlagen für Fußball errichtet. Nun soll der neue Standort des Schützenheims in der Planung abgeändert werden. Auch sollten weitere Stellplatzflächen im Umfeld des Sportgeländes Flurnummer 1583/25 Gemarkung Windpassing (westlich des Regenrückhaltebeckens) ausgewiesen werden.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 13.04.2026 das Deckblatt Nr. 114 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.10.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 09.11.2026.

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Publiziert in Bauleitplanung

Der Stadtrat hat am 03.02.2025 beschlossen, zur Errichtung eines Einkaufsmarktes in Germannsdorf den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 125 zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Edeka Germannsdorf“.

Mit der Bauleitplanung soll südlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Einkaufsmarktes geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.500 m².

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 01.12.2025 das Deckblatt Nr. 125 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 05.05.2026 in der Zeit von 11.05.2026 bis 12.06.2026, die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange mit Schreiben / Email vom 11.05.2026 in der Zeit bis 12.06.2026.

Die formellen Anforderungen des BauGB hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren immer weiter präzisiert. Um das Verfahren juristisch abzusichern, wird die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.10.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 09.11.2026.

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Publiziert in Bauleitplanung

Der Stadtrat hat am 09.11.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan für das gesamte Gebiet der Stadt Hauzenberg neu aufzustellen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 07.06.2022 öffentlich bekanntgemacht.

Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange beschloss der Stadtrat am 22.02.2026 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen die Anpassung der Planung und die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB.

Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB werden in der erneuten Beteiligung nur noch Stellungnahmen zu den geänderten Teilen zugelassen, außerdem wird die Auslegungs- und Beteiligungsfrist angemessen verkürzt.

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 06.10.2026 für bis einschl. 27.11.2026.

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Publiziert in Bauleitplanung