Der Stadtrat hat am 03.02.2025 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Einkaufsmarktes „SO Edeka Germannsdorf“ aufzustellen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 125.
Mit der Bauleitplanung soll südlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Einkaufsmarktes geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.500 m².
Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange beschloss der Bauausschuss am 10.08.2026 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Edeka Germannsdorf“ nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen die erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB werden in der erneuten Beteiligung nur noch Stellungnahmen zu den geänderten Teilen zugelassen, außerdem wird die Auslegungs- und Beteiligungsfrist angemessen verkürzt.
Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 06.10.2026 bis einschl. 26.10.2026.
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