Auf das müssen Sie achten
Grundsätzlich benötigen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Es ist keine Genehmigung erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei ist.
Im Genehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist der Bauantrag mit allen weiteren Unterlagen einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Homepage des Landkreises Passau unter „Formulare“ zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Der Bauantrag und die erforderlichen Unterlagen
Das Bauantragsformular ist sowohl für die Errichtung oder Änderung einer baulichen Anlage als auch für eine Nutzungsänderung erforderlich. Zum Ausfüllen stehen entsprechende Erläuterungen zur Verfügung.
Der Bauantrag ist mit allen notwendigen Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen:
Landratsamt Passau – Bauverwaltung
Domplatz 11
94032 Passau
Telefon: 0851 / 397-0
https://www.landkreis-passau.de/
Die Einreichung erfolgt grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung schriftlich oder digital.
Welche Unterlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung. In jedem Fall sind Angaben zur gesicherten Erschließung erforderlich, insbesondere zu:
- Wasserversorgung
- Sicker- und Drainageleitungen
- Abwasserentsorgung
- Oberflächenwasser
Diese Angaben sind in einem Entwässerungsplan darzustellen.
Wichtiger Hinweis:
Sicker- und Drainageleitungen dürfen nicht an das Mischwassersystem angeschlossen werden.
Eine mündliche Antragstellung ist nicht möglich.
Falls Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nicht eingehalten werden, ist zwingend ein Antrag auf Abweichung oder Befreiung mit einzureichen.
Alle Bauvorlagen müssen vom Bauherrn sowie von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden.
Informationen zur digitalen Einreichung finden Sie hier:
https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/bauwesen-onlineservices/digitaler-bauantrag/
Der Bauantrag wird durch die Bauaufsichtsbehörde digital an die Stadt Hauzenberg zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen weitergeleitet.
Abstandsflächenübernahme
Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen. Mit Zustimmung des Nachbarn können diese auch auf dessen Grundstück übernommen werden.
Hierfür ist das Formular „Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme“ erforderlich, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn:
- das Vorhaben genehmigungspflichtig ist und
- keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Genehmigungsbehörde
Landratsamt Passau
Domplatz 11
94032 Passau
Telefon: 0851/397-0
Homepage: https://www.landkreis-passau.de/
Baubeginnsanzeige
Der Baubeginn oder der Beginn von Abbrucharbeiten muss mindestens eine Woche vorher bei der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Passau) angezeigt werden (Formular „Baubeginnsanzeige“).
Antrag auf Bauwasser und Kanal
Die Anträge für den Anschluss an die Wasserversorgung und die Entwässerungseinrichtung sind vor Baubeginn bei der Stadt Hauzenberg einzureichen.
Wichtige Hinweise:
- Der Anschluss an die öffentlichen Leitungen ist frühzeitig anzuzeigen
- Die Abnahme erfolgt vor Ort durch den Wasser- bzw. Abwassermeister
- Die Einmessung erfolgt im offenen Graben (bei Verfüllung muss dieser wieder geöffnet werden)
- Eine frühzeitige Terminabstimmung wird empfohlen
Kontakt:
Kläranlage: 08586/5782
Wasserversorgung: 0171/7374332
Am Ende der Grundstücksentwässerungsleitung ist ein Revisionsschacht zu setzen.
Anzeige der Nutzungsaufnahme / Fertigstellung
Die geplante Nutzungsaufnahme ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist zusätzlich bei der Stadt Hauzenberg zu melden.
Beseitigungsanzeige
Ist der Abbruch einer Anlage nicht verfahrensfrei (Art. 57 BayBO), muss dieser mindestens einen Monat vorher bei:
- der Stadt Hauzenberg und
- der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Passau)
angezeigt werden.
Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
Anträge auf isolierte Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder örtlicher Satzungen sind weiterhin in dreifacher Ausfertigung in Papierform bei der Stadt Hauzenberg einzureichen. Den dazugehörigen Antrag finden Sie auf der Homepage des Landkreises Passau.
Ansprechpartner
Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung der Stadt Hauzenberg gerne zur Verfügung: Telefon: 08586/30-50
Rechtsgrundlagen
- Art. 55 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Grundsatz der Genehmigungspflicht - Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauvorlageberechtigung - Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauantrag, Bauvorlagen - Art. 68 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Baugenehmigung und Baubeginn - Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlV)