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Der Stadtrat hat am 03.02.2025 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Einkaufsmarktes „SO Edeka Germannsdorf“ aufzustellen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 125.

Mit der Bauleitplanung soll südlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Einkaufsmarktes geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.500 m².

Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange beschloss der Bauausschuss am 10.08.2026 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Edeka Germannsdorf“ nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen die erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB werden in der erneuten Beteiligung nur noch Stellungnahmen zu den geänderten Teilen zugelassen, außerdem wird die Auslegungs- und Beteiligungsfrist angemessen verkürzt.

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 06.10.2026 bis einschl. 26.10.2026.

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Publiziert in Bauleitplanung

Der Stadtrat hat am 03.02.2025 beschlossen, zur Errichtung eines Einkaufsmarktes in Germannsdorf den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 125 zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Edeka Germannsdorf“.

Mit der Bauleitplanung soll südlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Einkaufsmarktes geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.500 m².

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 01.12.2025 das Deckblatt Nr. 125 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 05.05.2026 in der Zeit von 11.05.2026 bis 12.06.2026, die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange mit Schreiben / Email vom 11.05.2026 in der Zeit bis 12.06.2026.

Die formellen Anforderungen des BauGB hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren immer weiter präzisiert. Um das Verfahren juristisch abzusichern, wird die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.10.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 09.11.2026.

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