Cookie Einstellungen

Auf dieser Website werden Daten wie z.B. Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu gewährleisten. Desweiteren ermöglichen uns die Analyse-Cookies eine Optimierung der Website. Sie können Ihre Einstellungen treffen oder die Standardeinstellung akzeptieren.

Genauere Informationen zu unseren Cookies finden in unserer Datenschutzerklärung

Alle Cookies akzeptieren

nur essenzielle Cookies
Freitag, 08 Mai 2026 09:23

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Edeka Germannsdorf“; hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

geschrieben von 
Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Der Stadtrat hat am 03.02.2025 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Einkaufsmarktes „SO Edeka Germannsdorf“ aufzustellen.

Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 125.

Mit der Bauleitplanung soll südlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Einkaufsmarktes geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.500 m².

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie der Schalltechnische Bericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 11.05.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 12.06.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen:

Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Edeka Germannsdorf“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Boden: Es können ca. 60 % der Flächen dauerhaft versiegelt werden. Durch mögliche Versiegelungen sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit, bezüglich der betriebsbedingten Auswirkungen geringer Erheblichkeit, zu erwarten.

Wasser: Grundwasser: Baubedingt mittlere, ansonsten geringe Umweltauswirkungen. Oberflächenwasser: Baubedingt mittlere Auswirkungen. Anlage- und betriebsbedingt, nach Erstellung der Regenrückhaltebereiche, geringe Umweltauswirkungen.

Klima/Luft: Geringe Auswirkungen. Keine Beeinträchtigung regional bedeutsamer Klimafunktionen.

Pflanzen/Tiere: Baubedingt mittlere, anlage- und betriebsbedingt, bei Einhaltung der Festsetzungen, geringe Auswirkungen zu erwarten.

Landschaft: Bau- und anlagebedingt hohe, ansonsten mittlere Auswirkungen, bei Umsetzung der Eingrünung des Baugebiets.

Mensch/Erholung: Baubedingt mittlere, ansonsten geringe Auswirkungen.

Kultur/Sachgüter: Nicht betroffen. Unvermutete Denkmäler müssen dem Landesamt für Denkmalschutz gemeldet werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

  • Bürgereinwand

Bedenken bei Oberflächenwasser / Straßenentwässerung

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau

Keine Einwände

  • Amt für Ländliche Entwicklung

Keine Äußerung

  • Landratsamt Passau, Städtebau

Schonender Umgang mit „Grund und Boden“;

Eingrünung

  • Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde

Ausgleichsflächen

  • Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich

Flächensparend

Hinweis auf Wasserrechtsverfahren

  • Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz

Lärmbelästigung; Hinweis auf Schallgutachten

  • Landratsamt Passau, Wasserrecht

Hinweis auf Wasserrechtsverfahren

Oberflächenwasser

Kein Wasserschutzgebiet

Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt

  • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Wasserrechtsverfahren

Einleitung aus Mischwasserentlastungsanlagen

  • Waldwasser

Keine Anlagen in diesem Bereich

  • Landratsamt Passau, Kreisstraßenverwaltung

Lärmschutz; Anbaubeschränkungen; Oberflächenwasser; Anpflanzungen

  • Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle

Löschwasserversorgung

Mit nachfolgenden Downloadlink können die Unterlagen heruntergeladen und eingesehen werden.

Downloadlink: hier

https://cloud.hauzenberg.de/s/kZTNtPHMJayqj6d

Weitere Informationen

  • Großes Headerbild: Nein
  • Text und Bild nebeneinander: Nein
Gelesen 8 mal Letzte Änderung am Freitag, 08 Mai 2026 10:22

Schreibe einen Kommentar

Bitte achten Sie darauf, alle Felder mit Stern * zu füllen. HTML-Code ist nicht erlaubt.