Kommunalwahlen 2026; Web-Liveticker
Am Sonntag, den 08.03.2026 ab 18.00 Uhr können in Echtzeit die Ergebnisse zur Bürgermeister- und Stadtratswahl sowie zur Landrats- und Kreistagswahl 2026 in Hauzenberg und Passau mitverfolgt werden.
Die Präsentationen können über folgende Links aufgerufen werden:
Bürgermeisterwahl: https://buergermeisterwahl.hauzenberg.de
Stadtratswahl: https://stadtratswahl.hauzenberg.de
Landratswahl: https://landratswahl.hauzenberg.de
Kreistagswahl: https://kreistagswahl.hauzenberg.de
Unter folgenden Links können die Präsentationen des Landkreises Passau aufgerufen werden:
Landratswahl: https://wahlen.osrz-akdb.de/nb-p/275000/3/20260308/landratswahl_kreis/index.html
Kreistagswahl: https://wahlen.osrz-akdb.de/nb-p/275000/4/20260308/kreistagswahl_kreis/index.html
Öffnungszeiten des Rathauses ab 02.01.2025
Ab 02.01.2025 gelten für das Rathaus der Stadt Hauzenberg neue Öffnungszeiten. Diese lauten wie folgt:
Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13:00 – 16:00 Uhr
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind zudem Terminvereinbarungen möglich.
Bitte nutzen Sie auch während der Öffnungszeiten die Möglichkeit zur Terminvereinbarung mit den für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter*innen um längere Wartezeiten zu verhindern und eine effektivere Bearbeitung zu ermöglichen.
Kommunalwahlen 2026; vorläufiges Ergebnis der Bürgermeister- u. Stadtratswahl
Unter folgenden Links können die vorläufigen Ergebnisse der Bürgermeister- und Stadtratswahl eingesehen werden:
03.02.2026
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen
Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Weitere Informationen dazu können Sie diesem Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern entnehmen. Zusätzliche Informationen finden sie unter www.grundsteuer.bayern.de