Der Stadtrat hat am 03.02.2025 beschlossen, zur Errichtung eines Einkaufsmarktes in Germannsdorf den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 125 zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Edeka Germannsdorf“.
Mit der Bauleitplanung soll südlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Einkaufsmarktes geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 162 Gemarkung Germannsdorf. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2.500 m².
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 01.12.2025 das Deckblatt Nr. 125 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 11.05.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 12.06.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Die Verfahrensunterlagen können während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 125 (SO Edeka Germannsdorf); mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Es können ca. 60 % der Flächen dauerhaft versiegelt werden. Durch mögliche Versiegelungen sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit, bezüglich der betriebsbedingten Auswirkungen geringer Erheblichkeit, zu erwarten.
Wasser: Grundwasser: Baubedingt mittlere, ansonsten geringe Umweltauswirkungen. Oberflächenwasser: Baubedingt mittlere Auswirkungen. Anlage- und betriebsbedingt, nach Erstellung der Regenrückhaltebereiche, geringe Umweltauswirkungen.
Klima/Luft: Geringe Auswirkungen. Keine Beeinträchtigung regional bedeutsamer Klimafunktionen.
Pflanzen/Tiere: Baubedingt mittlere, anlage- und betriebsbedingt, bei Einhaltung der Festsetzungen, geringe Auswirkungen zu erwarten.
Landschaft: Bau- und anlagebedingt hohe, ansonsten mittlere Auswirkungen, bei Umsetzung der Eingrünung des Baugebiets.
Mensch/Erholung: Baubedingt mittlere, ansonsten geringe Auswirkungen.
Kultur/Sachgüter: Nicht betroffen. Unvermutete Denkmäler müssen dem Landesamt für Denkmalschutz gemeldet werden.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Bürgereinwand
Bedenken bei Oberflächenwasser / Straßenentwässerung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau
Keine Einwände
- Amt für Ländliche Entwicklung
Keine Äußerung
- Landratsamt Passau, Städtebau
Schonender Umgang mit „Grund und Boden“;
Eingrünung
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Ausgleichsflächen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Eingrünung
Hinweis auf Sturzflutenuntersuchung und Hochwasser
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Lärmbelästigung; Hinweis auf Schallgutachten
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Hinweis auf Wasserrechtsverfahren
Oberflächenwasser
Kein Wasserschutzgebiet
Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Wasserrechtsverfahren
Einleitung aus Mischwasserentlastungsanlagen
- Waldwasser
Keine Anlagen in diesem Bereich
- Landratsamt Passau, Kreisstraßenverwaltung
Lärmschutz; Anbaubeschränkungen; Oberflächenwasser; Anpflanzungen
- Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle
Löschwasserversorgung
Mit nachfolgenden Downloadlink können die Unterlagen heruntergeladen und eingesehen werden.
Downloadlink: hier