Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Petzenberg den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit der Bauleitplanung soll südlich von Petzenberg die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 1340 und 1341 jeweils Gemarkung Petzenberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen beträgt ca. 7,4 ha, die Solarfläche voraussichtlich ca. 5,8 ha.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120 wurde bereits vom Landratsamt Passau genehmigt.
Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange beschloss der Bauausschuss am 14.07.2025 für den Bebauungsplan „Solarpark Petzenberg-Stockländer“ nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen die erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB werden in der erneuten Beteiligung nur noch Stellungnahmen zu den geänderten Teilen zugelassen, außerdem wird die Auslegungs- und Beteiligungsfrist angemessen verkürzt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt ab 08.08.2025 bis einschl. 27.08.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „Solarpark Petzenberg-Stockländer“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Keine altlastverdächtigen Flächen bekannt; Bodengutachten nicht erforderlich; sehr geringe Versiegelung durch Punktfundamente; keine Bodenmodellierungen; Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Wasser: Gelände liegt nicht innerhalb eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes; positive Auswirkungen auf Wasserhaushalt durch extensive Wiesenfläche; Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Klima/Luft: Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen; Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Pflanzen/Tiere: Verlust von Ackerland als Lebensraum für Tiere und Pflanzen; Umwandlung der intensiv genutzten Acker-/ Grünlandfläche in extensive Grünlandfläche unter und zwischen den Modulen; keine Feldvogel- und Wiesenbrüterkulissen in der Nähe; Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Landschaft: Fläche ist bereits durch Bestand kaum einsehbar; fehlende Eingrünung im Südosten wird ergänzt; Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Mensch/Erholung: Geringe Erholungsfunktion; Immissionen in Form von Geruch, Staub und Lärm durch landwirtschaftliche Nutzung; keine Änderung des Bioklimas; keine Belastung durch Strahlung
Kultur/Sachgüter: keine Denkmäler bzw. Bodendenkmäler; Gegenstände, die bei Erdarbeiten zu Tage treten, sind dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Stellungnahmen aus Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis
- PLEdoc: Hinweis auf Ferngasleitung mit Begleitkabel; Eingrünung
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde: Eingrünung
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich: 3 m besonnte Streifen zwischen Modulreihen
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf: Keine Einwände
- Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle: Feuerwehrschlüsseldepot
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde: 3 m besonnte Streifen zwischen Modulreihen; Eingrünung; Rehdurchschlupfe
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier