Der Stadtrat hat am 22.01.2024 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nordwestlich von Renfting den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 122.
Mit der Bauleitplanung soll nordwestlich von Renfting die Voraussetzung für die Planung und Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 1650 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,7 ha.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 17.03.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Renfting“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 08.07.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 08.08.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Solarpark Renfting“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Boden: Modultische werden mit Rammfundamenten gesetzt, wodurch die Versiegelung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Lediglich ein Trafogebäude sowie eine Speicheranlage sorgen für Neuversiegelung. Der intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden steht nach wie vor der landwirtschaftlichen Weidenutzung zur Verfügung. Von einer geringen Erheblichkeit ist auszugehen.
Wasser: Eine Versiegelung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallen-des Oberflächenwasser wird dem Naturhaushalt wieder direkt zugeführt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind als gering einzustufen. Keine Oberflächengewässer. Das Gebiet befindet sich in keinem ausgewiesenen Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet.
Klima/Luft: Keine Reduktion der Kaltluftentstehung durch Versiegelung. Die Schadstoffbelastung durch Kraftfahrzeug-Verkehr ist als marginal zu betrachten. Positiv zu vermerken ist die Schaffung der geplanten Grünstrukturen an allen 4 Seiten. Insgesamt ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.
Pflanzen/Tiere: Bei der Ausweisung der neuen Baurechtsflächen kommt es nur marginal zu Versiegelung von unbefestigten Flächen (Rammstützen für die Modulkonstruktion, ein Trafogebäude, eine Speicheranlage, keine zusätzlichen Straßen). Da im Änderungsbereich keine schutzwürdigen Tiere und Pflanzen vorhanden sind, kann man davon ausgehen, dass die bestehende Flora und Fauna unberührt bleiben. Die Erheblichkeit der zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut können als gering bewertet werden.
Landschaft: Der Eingriff in das Landschaftsbild wird nicht wesentlich beeinträchtigt, da gleichzeitig durch grünordnerische Maßnahmen es zu einer Anreicherung mit naturnahen Strukturen kommt: im Norden starke Eingrünung mit Bäumen und Gehölzen; Gehölze an der Ostseite parallel zur kommunalen Straße. Die Auswirkungen können als geringe bis mittlere Erheblichkeit beurteilt werden.
Mensch/Erholung: Durch die landwirtschaftliche Nutzung besteht eine Vorbelastung (Pflanzenschutzmittel). Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut als geringe Erheblichkeit zu beurteilen.
Kultur/Sachgüter: Im Änderungsbereich sind keine Gebäude-Kulturgüter vorhanden.
Hingegen ist im Änderungsbereich laut Flächennutzungsplan ein Bodendenkmal mit der Nummer D-2-7347-0002 eingetragen. In enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und dem Kreisarchäologen sind die Planung und später die Realisierung vorzunehmen.
Unter Umständen kann die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage aus denkmalfachlicher Sicht zu einer besseren Erhaltung der Bodendenkmalsubstanz beitragen. Die Auswirkung auf das Schutzgut kann als hohe Erheblichkeit beurteilt werden.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Land- und forstwirtschaftlich besteht Einverständnis
- Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle: Keine Bedenken
- Bürgereinwand: Verlust von ökologischer Ackerfläche; Einschränkung der landwirtschaftlichen Erzeugung
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald: Eingrünung; Wechselwirkung zu anderen PV-Anlagen; starke Konzentration in diesem Gemeindebereich
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde: Eingrünung; Wechselwirkung zu anderen PV-Anlagen; starke Konzentration in diesem Gemeindebereich
- Landesamt für Denkmalpflege: Hinweis auf Bodendenkmal
- Landratsamt Passau, Abfallrecht: Entsorgungsmaßnahmen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich: Kein Überschwemmungsgebiet; Hinweis auf Rückbaumaßnahmen
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz: Keine Bedenken.
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde: Eingrünung bzw. Bepflanzung
- Landratsamt Passau, Wasserrecht: Kein Wasserschutzgebiet; Keine Bedenken – Altlasten; Aufschüttungen
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf: Keine Einwände
- Waldwasser – Wasserversorgung Bayerischer Wald: Hinweis auf Wasserleitung der Waldwasser
Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.
Downloadlink: hier