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Freitag, 04 April 2025 11:12

Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10; Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

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Der Stadtrat hat am 12.09.2011 die Änderung des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 07.10.2011 bekannt gemacht.

Mit der Änderung soll innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Baurecht für eine Praxis für Gesundheitsprävention geschaffen werden.

Nach Durchführung der erneuten Öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange führte der Bauausschuss am 10.12.2024 die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch und beschloss die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen mit verkürzter Beteiligungsfrist.

Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ab 07.04.2025 bis einschl. 25.04.2025. im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 01.04.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nun auch im Internet zugänglich.

Umweltbezogene Unterlagen:

Umweltbericht

Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ mit Deckblatt Nr. 10; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

Boden: Niedriger bis mittlerer Versiegelungsgrad, Eingriffsschwere Typ B. Es werden keine neuen Straßen errichtet.

Wasser: Altes Absetzbecken wird teilweise verfüllt. Ein Teil davon soll das neue Regenwasserrückhaltebecken werden. Der Versiegelungsgrad wird durch geeignete Maßnahmen begrenzt. Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Fundamente der Gebäude dringen nicht in das Grundwasser ein. Kein Quellschutzgebiet. Kein regelmäßig überschwemmter Bereich, sondern ehemaliges Absetzbecken.

Klima/Luft: Auf Frischluftschneisen und dazugehörige Kaltluftentstehungsgebiete wird geachtet.

Pflanzen/Tiere: Zu fällende Bäume an der Westseite des alten Absetzbeckens werden weiter westlich durch neue Bäume ersetzt. Ausgleich auf eigenem Grundstück durch ökologisch wirksame Gestaltung sowie Pflanzung von Verbindungsbäumen und Erstellen einer Wildsträucherpflanzung.

Landschaft: Die neuen Baurechtsflächen haben eine mittlere Bedeutung für Natur und Landschaft. Geringe Umweltauswirkungen zu erwarten. Keine Beeinträchtigung von exponiert, weit sichtbare Höhenrücken oder Hanglagen und kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente.

Mensch/Erholung: Wegen der Nähe zur Staatsstraße ST2128 ist eine Immissionsrichtwertüberschreitung zu erwarten, weshalb ein entsprechend großer Erdwall als aktiver Lärmschutz geplant ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Stellungnahmen aus erneuter Beteiligung von Behörden und Träger öffentlicher Belange:

  • Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde: Erfordernisse der Raumordnung nicht berührt
  • Landratsamt Passau, Brandschutzdienststelle: Keine Anmerkungen / Forderungen vorgebracht
  • Regierung von Niederbayern, Gewerbeaufsichtsamt: Keine Äußerung. Keine Einwände gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Waldwasser – Wasserversorgung Bayerischer Wald: Keine Anlagen der Wasserversorgung Bayerischer Wald
  • Landratsamt Passau, Wasserrecht: Keine Bedenken – Altlasten; Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt
  • Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde: Naturschutzfachlich besteht Einverständnis
  • Staatliches Bauamt Passau: Anbauverbot entlang der Bundes- und Staatsstraße, Mindestabstände, Einzäunungen und Bepflanzungen; Abwässer, Oberflächenwässer und Straßenentwässerungsanlagen Landratsamt Passau,
    • Technischer Umweltschutz: Immissionen / aktive Schallschutzmaßnahmen / Lärmschutzwand
    • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf: Niederschlagswasser; Schadloses Einleiten in Oberflächengewässer

Mit nachfolgendem Downloadlink können die Daten heruntergeladen und eingesehen werden.

Downloadlink: hier 

https://www.kommsafe.de/public/download-shares/Nj6jgFc58Mj6DG7tygo9zXzoy7i5lhlC

Weitere Informationen

  • Großes Headerbild: Nein
  • Text und Bild nebeneinander: Nein
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