Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 18.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Fürsetzing“ zu ändern bzw. zu erweitern.
Mit der Änderung soll für das Grundstück Flur.-Nr. 503/12 Gemarkung Wotzdorf die baurechtliche Sicherung schon errichteter Carports im südlichen Bereich, eines Carports im nördlichen Bereich des Grundstücks, sowie die Anpassung der Baugrenze an den tatsächlichen Baubestand erfolgen.
Die Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr.7 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.
Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 17.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Ein-wendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Mit nachfolgendem Downloadlink können die Daten heruntergeladen und eingesehen werden.
Downloadlink: hier
https://www.kommsafe.de/public/download-shares/UEiKzNognf0iHSVn6J9cYyCs5sKqtgyu