Der Stadtrat hat am 27.03.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan auf der Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf aufzustellen.
Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf speziell die Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf umfassen. Als Gebietscharakter soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definiert werden.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 10.12.2024 den Bebauungsplan „Germannsdorf-Nord II“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 05.02.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 07.03.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Die-se sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „Germannsdorf-Nord II“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
Boden | Die Flächeninanspruchnahme sowie der Versiegelungsgrad werden durch geeignete Maßnahmen (insbesondere durch eine flächensparende Siedlungsform) im Bebauungsplan begrenzt. |
Wasser |
Es liegt ein ausreichender Flurabstand zum Grundwasser vor. Die Baukörper werden nicht ins Grundwasser eindringen. Quellen und Quellfluren, wasserführende Schichten (Hangschichtwasser) und regelmäßig überschwemmte Bereiche (Auenschutz) bleiben unberührt. Im Baugebiet sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Wassers vorgesehen. Eine möglichst flächige Versickerung, z.B. durch begrünte Flächen oder Versickerungsmulden, wird gewährleistet; private Verkehrsflächen und Stellplätze erhalten wasserdurchlässige Beläge. |
Klima/Luft |
Bei der Planung des Baugebietes wurde auf Frischluftschneisen und zugehörige Kaltluftentstehungsgebiete geachtet. Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein zugehöriges Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt. |
Pflanzen / Tiere |
Im Baugebiet liegen nur Flächen, die eine geringe Bedeutung für Natur und Landschaft haben; Flächen höherer Bedeutung wie > Flächen nach den Listen 1b und 1c, > Schutzgebiete im Sinne der § 20 Abs. 2 BNatSchG oder Natura 2000-Gebiete > Gesetzlich geschützte Biotope bzw. Lebensstätten oder Waldflächen werden nicht betroffen. Im Bebauungsplan sind geeignete Maßnahmen zur Durchgrünung und zur Lebensraumverbesserung vorgesehen. |
Landschaft |
Das Baugebiet grenzt an die bestehende Bebauung an. Die Planung berücksichtigt exponierte und für das Landschaftsbild oder die naturgebundene Erholung bedeutsame Bereiche. Das Baugebiet beeinträchtigt weder exponierte, weithin sichtbare Höhenrücken/Hanglagen noch kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente (z.B. Kuppe mit Kapelle o.ä.), maßgebliche Erholungsräume werden berücksichtigt. Einbindung in die Landschaft: Für die landschaftstypische Einbindung sind geeignete Maßnahmen vorgesehen. |
Mensch / Erholung |
Das Baugebiet wird von bereits bestehender Wohnbebauung begrenzt. Die Gemeindestraße stellt eine nicht stark befahrene Straße dar. Auswirkungen: Durch den Anschluss an die bestehende Bebauung ist durch die Gemeindestraße mit einem üblichen PKW-Verkehr zur Erschließung des Wohngebietes zu rechnen. Es ist bau- und anlagebedingt mit üblichen mäßigen Lärm- und Staubbelastungen zu rechnen. Es sind geringe betriebsbedingte Belastungen zu erwarten. |
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Bürgereinwand
Bedenken Starkregenereignisse
Bedenken Schutzgut Landschaftsbild betroffen
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau
Keine Einwände
- Amt für Ländliche Entwicklung
Keine Äußerung
- IHK Niederbayern
Ressourcenschonender Umgang mit „Grund und Boden“
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Keine Bedenken
- Bayerischer Bauernverband
Landwirtschaftliche Immissionen
Bedenken Flächenversiegelung / Oberflächenwasser
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bodendenkmäler / Meldepflicht
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Kein Überschwemmungsgebiet
Hinweis auf Wasserrechtsverfahren
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Einschränkung der bestehenden Betriebe durch heranrückende Wohnbebauung
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Hinweis auf Wasserrechtsverfahren
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Flächensparsame Grundstücksgrößen
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Keine Oberflächengewässer berührt
Extreme Starkregenereignisse / wildabfließende Oberflächenwasser nicht betroffen
Altlasten und Schadensfälle nicht bekannt
Bodenaushub wiederverwenden
Wasserrechtsverfahren
Einleitung aus Mischwasserentlastungsanlagen
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Mit nachfolgendem Downloadlink können die Daten heruntergeladen und eingesehen werden.
Downloadlink: hier
https://www.kommsafe.de/public/download-shares/RliW6EejAVigZl5Mt7mE1Gqe7k6zJFvB