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Rathaus & Bürgerservice (4)

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Dienstag, 03 Februar 2026 14:30

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

geschrieben von
Freitag, 24 Oktober 2025 08:28

Wahlhelfer für Kommunalwahl 2026 gesucht

geschrieben von

Die Stadt Hauzenberg sucht ehrenamtliche Wahlhelfer für die Kommunalwahl am Sonntag, den 08. März 2026 und für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026.

Wahlhelfer werden als Beisitzer im Wahlvorstand in den Wahllokalen eingesetzt. Erfahrene und bewährte Wahlhelfer können auch zum Schriftführer oder zum Wahlvorsteher eingeteilt werden.

Bei den jeweiligen Wahlen ist der Wahlvorstand für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen im jeweiligen Stimmbezirk zuständig. Aufgaben speziell sind zum Beispiel die Überprüfung der Wahlberechtigung, Aushändigung der Stimmzettel, Auszählung der Stimmzettel sowie Feststellung des Wahlergebnisses.

Auch „Neueinsteiger“ sind herzlich willkommen! Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Wahlhelfertätigkeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit einem sogenannten Erfrischungsgeld (€ 70,-) entschädigt wird.

Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei der Stadt Hauzenberg.

Ansprechpartner:
Herr Martin Maderer oder
Frau Tina Risinger
Tel.: 08586/3061 oder 3064
Fax: 08586/30160
E-Mail: martin.maderer@hauzenberg.de

Donnerstag, 19 Dezember 2024 10:34

Öffnungszeiten des Rathauses ab 02.01.2025

geschrieben von

Ab 02.01.2025 gelten für das Rathaus der Stadt Hauzenberg neue Öffnungszeiten. Diese lauten wie folgt:

Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag
13:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind zudem Terminvereinbarungen möglich.

Bitte nutzen Sie auch während der Öffnungszeiten die Möglichkeit zur Terminvereinbarung mit den für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter*innen um längere Wartezeiten zu verhindern und eine effektivere Bearbeitung zu ermöglichen.

Donnerstag, 22 Januar 2026 00:00

Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

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Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.

Weitere Informationen dazu können Sie diesem Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern entnehmen. Zusätzliche Informationen finden sie unter www.grundsteuer.bayern.de

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