Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 114 (SO Sportgelände Haag)
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 17.01.2022 beschlossen, für das Sportgelände in Haag den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 114 zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Sportgelände Haag“.
Für das bereits bestehende Sportgelände in Haag mit Spielfeldern und einem Sportheim gibt es bislang keine zu Grunde liegende gesonderte Bauleitplanung. Dies soll mit dem beschlossenen Sondergebiet nachgeholt werden.
Ein weiterer Grund für die Erforderlichkeit eines Verfahrens war der Bau eines Schützenheims. Da für das Schützenheim jedoch eine Baugenehmigung an anderer Stelle in der Zwischenzeit erzielt werden konnte, ruhte das Verfahren bis dato. Das Schützenheim wurde in Anschluss an die Sportanlagen für Fußball errichtet. Nun soll der neue Standort des Schützenheims in der Planung abgeändert werden. Auch sollten weitere Stellplatzflächen im Umfeld des Sportgeländes Flurnummer 1583/25 Gemarkung Windpassing (westlich des Regenrückhaltebeckens) ausgewiesen werden.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 13.04.2026 das Deckblatt Nr. 114 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.10.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 09.11.2026.
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