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Rathaus & Bürgerservice (4)

/rathaus-buergerservice#gut-zu-wissen

Sonntag, 08 März 2026 16:50

Kommunalwahlen 2026; Web-Liveticker

geschrieben von

Am Sonntag, den 08.03.2026 ab 18.00 Uhr können in Echtzeit die Ergebnisse zur Bürgermeister- und Stadtratswahl sowie zur Landrats- und Kreistagswahl 2026 in Hauzenberg und Passau mitverfolgt werden.

Die Präsentationen können über folgende Links aufgerufen werden:

Bürgermeisterwahl: https://buergermeisterwahl.hauzenberg.de

Stadtratswahl: https://stadtratswahl.hauzenberg.de

Landratswahl: https://landratswahl.hauzenberg.de

Kreistagswahl: https://kreistagswahl.hauzenberg.de

Unter folgenden Links können die Präsentationen des Landkreises Passau aufgerufen werden:

Landratswahl: https://wahlen.osrz-akdb.de/nb-p/275000/3/20260308/landratswahl_kreis/index.html

Kreistagswahl: https://wahlen.osrz-akdb.de/nb-p/275000/4/20260308/kreistagswahl_kreis/index.html

Dienstag, 03 Februar 2026 14:30

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

geschrieben von
Donnerstag, 19 Dezember 2024 10:34

Öffnungszeiten des Rathauses ab 02.01.2025

geschrieben von

Ab 02.01.2025 gelten für das Rathaus der Stadt Hauzenberg neue Öffnungszeiten. Diese lauten wie folgt:

Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag
13:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind zudem Terminvereinbarungen möglich.

Bitte nutzen Sie auch während der Öffnungszeiten die Möglichkeit zur Terminvereinbarung mit den für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter*innen um längere Wartezeiten zu verhindern und eine effektivere Bearbeitung zu ermöglichen.

Donnerstag, 22 Januar 2026 00:00

Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

geschrieben von

Auf den Stichtag 01.01.2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 01.01.2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.

Weitere Informationen dazu können Sie diesem Flyer vom Bayerischen Landesamt für Steuern entnehmen. Zusätzliche Informationen finden sie unter www.grundsteuer.bayern.de