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Der Stadtrat hat am 06.07.2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Sicklinger Feld“ mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flur-Nrn. 1471 und 1474 jeweils Gemarkung Oberneureuth und das angrenzende Grundstück Flur-Nr. 827 Gemarkung Raßreuth. Geplant sind Änderungen bzw. Ergänzungen bezüglich der Ausgleichspflanzungen.

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr. 1 erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 03.08.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 04.09.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 28.07.2026 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.

Downloadlink: hier

https://cloud.hauzenberg.de/s/6PkSJ5H2jcmgg94

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Publiziert in Bauleitplanung