Der Stadtrat hat am 04.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „SO Baumarkt Hauzenberg West“ mit Deckblatt Nr.1 zu ändern.
Vorgesehen ist die Erweiterung des jetzigen Baumarktes „Am Wiesenrain 1“ Richtung Norden auf das Grundstück Flur-Nr. 590/3 Gemarkung Wotzdorf. Hier soll der Bereich Baustoffe erweitert werden mit einer Betriebsfläche und entsprechender Gebäudegestaltung, um den Betrieb gegenüber der Nachbarschaft zusätzlich abzuschirmen.
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 10.02.2026 den Bebauungsplan „SO Baumarkt Hauzenberg West“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 01.09.2026 für die Dauer eines Monats bis einschl. 02.10.2026 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.
Die Verfahrensunterlagen können während der Dauer der Öffentlichen Auslegung unter folgenden Downloadlink: hier eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Zudem ist der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ Gemeindename: Hauzenberg, laufende Bauleitplanverfahren.
Umweltbezogene Unterlagen:
Umweltbericht
Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans „SO Baumarkt Hauzenberg West“; mit Darstellung der in einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen für alle Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, Aufzeigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.
Schutzgut Art der vorhandenen Informationen
Boden: Anthropogen überprägter Boden. Böden mit mittlerer Filterfunktion. Keine seltenen Böden und damit darauf angewiesene Arten. Ursprünglich landwirtschaftliche Nutzung als Acker. Böden m. geringer bis mittlerer Bonität im betroffenen Bereich.
Wasser: Bei unversiegelten Flächen allgemein hohe Wertigkeit,
Versiegelungsgrad bei der gepl. Nutzung hoch, Versickerung über Rigolensysteme analog des best. Baumarkts geplant.
Geringe bis mittlere Bedeutung und Wertigkeit, in die Oberflächengewässer wird durch die Planung nicht eingegriffen, sie werden nicht beeinträchtigt.
Grundwasser wird nicht berührt. Kein ausgewiesenes Wasserschutzgebiet.
Klima/Luft: Ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Fläche im Bereich der Erweiterung. Bereich des best. Baumarkts mit höherem Versiegelungsgrad und entspr. Höherer Aufheizung, allerdings umgebend freie, gut durchlüftete Lage und in weiterem Umfeld größere Waldflächen.
Pflanzen/Tiere: Keine Bedeutung für besondere, wertvolle Vegetationseinheiten bzw. Pflanzenarten bzw. sollen die Randstrukturen erhalten bleiben. Geltungsbereich bisher ohne besondere Bedeutung im Biotopverbund, eine Förderung extensiver Strukturen ist laut ABSP im Umfeld der Bachtäler anzustreben.
Landschaft: Bau- und anlagebedingt hohe, ansonsten mittlere Auswirkungen, bei Umsetzung der Eingrünung des Baugebiets.
Mensch/Erholung: Es sind keine Schwerpunktbereiche für Freizeit und Erholung im Planungsgebiet vorhanden/ betroffen. Das Gebiet ist allenfalls für die örtliche Erholung der ländlichen Bevölkerung in der Umgebung relevant.
Lärmschutz + Luftreinhaltung: geringe Bedeutung; Elektrische Felder: keine Bedeutung; Versorgung: Baumarkt Teil der Versorgung; Mobilität: keine spezielle Bedeutung
Kultur/Sachgüter: Denkmäler: geringe Bedeutung und Wertigkeit. Orts- und Landschaftsbild: überwiegend geringe bis mittlere Bedeutung und Wertigkeit aufgrund der Lage.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau
Hinweis auf landwirtschaftliche Immissionen
- Amt für Ländliche Entwicklung
Keine Äußerung
- Bayerischer Bauernverband
Hinweis auf landwirtschaftliche Immissionen und Oberflächenwasser
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Ausgleichsflächen
- Landratsamt Passau, Bauleitplanung rechtlich
Hinweis auf Wasserrechtsverfahren
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
Lärmschutz
- Landratsamt Passau, Wasserrecht
Hinweis auf Wasserrechtsverfahren
Kein Wasserschutzgebiet
Keine Altlasten lt. ABuDIS bekannt
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Wasserrechtsverfahren
Einleitung in Abwasseranlagen
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.