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Freitag, 10 Oktober 2025 11:49

Änderung des Bebauungsplanes „Bergäcker, Kirche, Friedhof“ mit Deckblatt Nr. 8; hier: Bekanntmachung Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a, § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 07.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Bergäcker, Kirche, Friedhof zu ändern. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Änderung soll eine intensivere Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 144/2 Gemarkung Hauzenberg ermöglicht werden. Hierzu werden die Baufelder und die notwendigen Festsetzungen angepasst. Nach aktueller Planung soll ein Mietshaus mit 6 Wohnungen, eine Carportanlage und entsprechend viele Stellplätze entstehen.

Die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 8 erfolgt nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Auf eine frühzeitige Beteiligung nach § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.

Die Öffentlichkeit kann sich nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB während der nachfolgend genannten Auslegungsfrist im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 1. OG, 94051 Hauzenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkung der Planung informieren.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt ab 14.10.2025 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 14.11.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung kann die Öffentlichkeit Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend machen. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist auch auf der Home­page der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ bereitgestellt.

Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.

Downloadlink: hier

https://cloud.hauzenberg.de/s/SDf25qxKstZ2A9R  

Weitere Informationen

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Gelesen 30 mal Letzte Änderung am Montag, 13 Oktober 2025 08:36
Andrea Andorfer

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