Regelung der Zuständigkeiten
In der Geschäftsordnung werden die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Stadtrates und der Ausschüsse geregelt. Für die Wahlperiode 2026 - 2032 hat der Stadtrat die nachfolgende Geschäftsordnung festgelegt:
In der Geschäftsordnung werden die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Stadtrates und der Ausschüsse geregelt. Für die Wahlperiode 2026 - 2032 hat der Stadtrat die nachfolgende Geschäftsordnung festgelegt: