Regelung der Zuständigkeiten
In der Geschäftsordnung werden die Zuständigkeiten der Bürgermeisterin, des Stadtrates und der Ausschüsse geregelt. Für die Wahlperiode 2020—2026 hat der Stadtrat die nachfolgende Geschäftsordnung festgelegt:
In der Geschäftsordnung werden die Zuständigkeiten der Bürgermeisterin, des Stadtrates und der Ausschüsse geregelt. Für die Wahlperiode 2020—2026 hat der Stadtrat die nachfolgende Geschäftsordnung festgelegt: