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Der Stadtrat hat am 06.05.2024 beschlossen, für Redling eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Geltungsbereich umgrenzt den bereits bebauten Teil von Redling und bezieht Teilflächen der im Westen angrenzenden Grundstücke Flur- Nrn. 643/1 und 666 jeweils Gemarkung Oberdiendorf mit ein.

Das Verfahren zur Aufstellung der Ortsabrundungssatzung erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Satzung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 08.07.2025 für die Dauer eines Monats bis einschl. 08.08.2025 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 01.07.2025 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (planenundbauen@hauzenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die Verfahrensunterlagen während der Dauer der Auslegung gemäß nachfolgendem Downloadlink zur Einsicht auch online zur Verfügung.

Downloadlink: hier

https://cloud.hauzenberg.de/s/eQGDcyY6Wdfkfye

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Publiziert in Bauleitplanung